DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)
Fake Zustellung des Paketes
Bestell-/Kundennummer: 01305146649079
Fake Zustellung
Ich habe bei der Firma Expert am 12.12.2019 eine Ware im Wert von 93,98€ bestellt. Diese sollte durch DPD zugestellt werden. Am 17.12.2019 um 13:39 Uhr erhielt ich eine E-Mail, dass das Paket an meinem Wunschort um 13:09 Uhr vom Paketzusteller hinterlegt worden sei. Die Abstellgenehmigung in meinem Schuppen hatte ich zuvor erteilt. Um ca. 16:00 Uhr des gleichen Tages wollte ich voller Vorfreude das Paket aus meinem Schuppen holen, doch leider vergebens. Kein Paket vorhanden. Das Absuchen möglicher anderer Ablageorte brachte ebenso wenig Erfolg, wie die Befragung der Nachbarn.
Da mein Grundstück Videoüberwacht ist habe ich die Aufzeichnungen ausgewertet. Dies brachte zutage, dass der Paketzusteller definitiv nicht mein Grundstück betreten hatte und ein Diebstahl des Paketes von einer anderen Person auch auszuschlossen werden konnte.
Nach sofortiger Kontaktaufnahme mit DPD wurde mir erst einmal mitgeteilt, dass sie 48 Stunden für die interne Befragung bräuchten. Das brachte anscheinend keinen Erfolg, dann wurde mir mitgeteilt, dass ich eine Verlustmeldung direkt bei dem Auftraggeber erstatten müsste. Dieser erklärte mir daraufhin, dass bei einer bestehenden Abstellgenehmigung die Haftung ausschließlich bei dem Empfänger liegt und er dann auch nichts mehr machen kann. Nun sitze ich da, 93,98€ ausgegeben, keine Ware erhalten und keine rechtlichen Mittel dies zu ändern. Meine letzte Hoffnung ist nun nur noch PayPal, da darüber die Transaktion abgewickelt wurde. Erste Konsequenzen, der Widerruf der Abstellgenehmigung bei diversen Lieferdiensten….
20.01.2020 | 07:08
Abteilung: Social Media
Sehr geehrter Herr Holzbecker,
bitte entschuldigen Sie, dass es Probleme bei Ihrer Lieferung gab.
Gerne sehen wir uns dies näher an und leiten eine Prüfung in die Wege. Damit wir Einsicht auf die Daten erhalten, nennen Sie uns doch bitte die Sendungsnummer und Ihre Postleitzahl. Diese nehmen wir gerne per E-Mail (socialmedia spider monkey dpd.de) entgegen.
Für Ihre Antwort und Übermittlung der benötigten Informationen bedanken wir uns bei Ihnen im Voraus.
Schöne Grüße,
Ihr DPD Team
Sehr geehrter Herr Holzbecher,
vielen Dank für Ihre Geduld.
Ich habe noch einmal in der Fachabteilung nachgefragt. Wenn eine Abstellgenehmigung vorliegt, ist es uns leider nicht möglich, eine Verlustmeldung zu schicken.
Daher können wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.
Mit den besten Empfehlungen,
expert e-Commerce GmbH
Da fühlt man sich als Kunde wirklich abgezockt. Werde wohl als nächsten Schritt eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Dieses Standard-Schreiben ist doch sehr enttäuschend und man fühlt sich als Kunde nicht als ernst genommen.
In dem Schreiben steht, ich zitiere:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Prüfung der uns vorliegenden Reklamationsmeldung hat ergeben, dass das oben genannte Paket dem Empfänger gemäß seiner Abstellgenehmigung zugestellt wurde. Damit hat der Empfänger mit seiner Unterschrift auf der Abstellgenehmigung bestätigt, dass er das Paket unversehrt erhalten hat. Den Abliefernachweis fügen dem wir dem Schreiben bei.
Wie ist denn „die Prüfung der Reklamationsmeldung“ durchgeführt worden? Was wurde unternommen?
Wurde lediglich, wenn überhaupt, der Paketzusteller gefragt? Ich kann beweisen dass dieser nie mein Grundstück betreten hat. Dieses ist Kameraüberwacht! Ich habe die Nachbarn befragt, niemand hatte seine angebliche Zustellung beobachtet! Warum bitten sie nicht ganz pragmatisch, ihren Paketzusteller sich bei mir zu melden und mir den Ort der angeblichen Lieferung zu zeigen?
Mit dem Erteilen der Abstellgenehmigung verliert man also als Kunde jegliche Rechte und ist dem Wohl der Paketzusteller ausgeliefert.
Mein Zusteller wird sich wahrscheinlich einen kleinen Nebenverdienst aufgebaut haben, was bei den heutigen Löhnen für diese Berufsgruppe vielleicht gar nicht mal so unverständlich ist. Nach dem Motto: Kunde hat eine Abstellgenehmigung erteilt, warum sich den Stress des Auslieferns aussetzen. Einfach “Info der Hinterlegung der Sendung als E-Mail“ Abschicken und Paket selbst behalten. Der Kunde hat keine Möglichkeit, wie mein Fall zeigt, dagegen vorzugehen.
Was wird außerdem in dem Schreiben mit „Damit hat der Empfänger mit seiner Unterschrift auf der Abstellgenehmigung bestätigt, dass er das Paket erhalten hat“?
Ist die Erteilung der Abstellgenehmigung damit gemeint? Ich habe nämlich nirgendswo mit meiner Unterschrift bestätigt das Paket erhalten zu haben?
Weiterhin steht in dem Schreiben folgendes, ich zitiere noch mal:
Nach den handelsrechtlichen Vorschriften sind äußerlich erkennbare Schäden durch den Empfänger sofort bei Ablieferung zu reklamieren.
Ein Nachweis, dass sich der Schaden im Gewahrsam des DPD ereignet hat, wurde nicht erbracht.
Aus diesem Grund können wir eine Ersatzpflicht nicht anerkennen und lehnen eine Haftungsübernahme ab
Wurde hier der falsche “Antwort-Textbaustein“ verwendet? Man erkennt eindeutig, dass meine Vorgeschichte überhaupt nicht berücksichtigt wurde und die Antwort ein reines Standardschreiben ist.
Wie soll ich Schäden an der Sendung reklamieren, wenn ich sie nie erhalten habe?
Was bleibt mir nun als geprellter Kunde jetzt noch übrig. Außer DPD als Dienstleister zu meiden und zur Konkurrenz zu gehen?
Es bleibt mir jetzt noch die die Option eine Anzeige bei der Polizei zu stellen und meinen Anwalt eizuschalten. Mal sehen ob ich die weiteren Schritte unternehme.
Jedenfalls ging es DPD ja nie um eine wirkliche Aufklärung, sondern lediglich darum, den Kunden möglichst lange hinzuhalten und zu hoffen dass er den Fall verzweifelt ‘ad acta‘ legt.