Durch NEW Niederrhein Energie und Wasser gelöste Beschwerde. | 397 Views | 21.01.2020 | 11:16 Uhr
geschrieben von Claudio Fischer

NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach)

Rückforderung Sofortbonus wegen vorzeitiger Beendigung Vertrag

Bestell-/Kundennummer: Vertragskontonummer 203514787

Wir wechseln Strom und Gas schon seit Jahren ohne Probleme über Verivox.

SCHLAGWORTE

Bisher funktionierte jeder Wechsel reibungslos. Im Dezember 2019 haben wir erneut über Verivox eine neuen Stromanbieter, in diesem Fall Volkswagen Naturstrom gewählt.

Der neue Stromanbieter Volkswagen Naturstrom wurde über Verivox beauftragt, den bisherigen Anbieter NEW-Energie zum Vertragsablauf nach 12 Monaten zu kündigen.

Die Firma NEW-Energie nutzte allerdings diese Kündigung dahingehend, dass der Vertrag vorzeitig per Sonderkündigungsrecht beendet wurde und somit die Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht erfüllt wurde und der Sofortbonus von 100,00€ zurückgefordert wurde.

Nach Rücksprache mit Volkswagen Naturstrom wurde der Vertrag nicht mit Sonderkündigungsrecht, sondern regulär zum Vertragsablauf nach 12 Monaten gekündigt.

Der neue Anbieter Volkswagen Naturstrom kann und darf eine Sonderkündigung gar nicht für uns aussprechen, sondern nur eine reguläre Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Eine Sonderkündigung muss ausdrücklich durch den Vertragspartner selbst ausgesprochen werden, um wirksam sein zu können.

Der bisherige Anbieter NEW-Energie zeigte sich auf telefonische Nachfrage in keiner Weise kompromissbereit und besteht auf der Rückforderung des Sofortbonus von 100,00€.

Eine Abschlussrechnung haben wir noch nicht erhalten, wir befürchten jedoch, dass auch hier wegen der Nichteinhaltung der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten der Neukundenbonus von 99,95€ nicht berücksichtigt werden wird.

Anfang des Jahres haben wir eine Mahnung erhalten, in der wir aufgefordert wurden, den im letzten Jahr erhaltenen Sofortbonus zurückzuzahlen. Eine vorherige Rechnung oder Zahlungsaufforderung hat es nie gegeben.

Wir fordern NEW-Energie hiermit auf, die Mahnung und Rückforderung des 100,00€ Sofortbonus zurückzunehmen und bei Erstellung der Abschlussrechnung den Neukundenbonus von 99,95€ zu berücksichtigen.

Wir werden bei Nichterfüllung unserer Forderungen die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Des Weiteren werden Verbraucherzentralen, die Verivox Beschwerdestelle und die Presse z. B. Finanztest informiert.

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Meine Forderung an NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH: Rücknahme der Mahnung und Rückforderung des 100,00€ Sofortbonus und Berücksichtigung des Neukundenbonus bei der Abschlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2020 | 13:23
Firmen-Antwort von: NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihren Beitrag hier in der ReclaBox. Selbstverständlich können wir Ihren Unmut über die geänderten Vertragsbedingungen gut nachvollziehen.

Unser Kundenservice hat sich erneut mit Ihrem Anliegen beschäftigt und Ihnen zwischenzeitlich eine Rückmeldung gegeben. Wir hoffen, Ihnen hiermit geholfen zu haben, und bitten um Entschuldigung für die entstandenen Umstände.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre NEW Energie

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Kommentare und Trackbacks (6)


25.01.2020 | 18:14
von Claudio Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mittlerweile wurde von NEW-Energie die Mahnung und die Rückforderung des 100,00€ Sofortbonus zurückgenommen. Die Abschlussrechnung wurde noch nicht erstellt, deshalb ist noch offen, ob der Neukundenbonus berücksichtigt wird.


04.02.2020 | 18:05
von Jan F. Schneider | Regelverstoß melden
Hallo Herr Fischer, hoffe das Verfahren geht für Sie erfolgreich aus. Habe dasselbe Problem mit der Kündigung. Bonus bekomme ich dann wahrscheinlich auch nicht. Hoffe, Verivox und der Verbraucherschutz tun etwas dagegen, damit nicht noch mehr arglose Kunden auf die NEW hereinfallen.

05.02.2020 | 21:54
von Claudio Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Abschlussrechnung wurde noch nicht erstellt, deshalb ist noch offen, ob der Neukundenbonus berücksichtigt wird.


01.03.2020 | 19:22
von Claudio Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.03.2020 | 19:28
von Claudio Fischer | Regelverstoß melden
Mittlerweile haben wir die Schlussrechnung erhalten.
Wie befürchtet, wurde der Neukundenbonus von 99,95€ nicht berücksichtigt.

Deshalb ging folgendes Schreiben an NEW-Energie:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir wechseln Strom und Gas schon seit Jahren ohne Probleme über Verivox.
Bisher funktionierte jeder Wechsel reibungslos. Im Dezember 2019 haben wir erneut über Verivox eine neuen Stromanbieter, in diesem Fall Volkswagen Naturstrom gewählt.

Der neue Stromanbieter Volkswagen Naturstrom wurde über Verivox beauftragt, den
bisherigen Anbieter NEW-Energie zum Vertragsablauf nach 12 Monaten zu kündigen.

Die Firma NEW-Energie nutzte allerdings diese Kündigung dahingehend, dass der Vertrag vorzeitig per Sonderkündigungsrecht beendet wurde und somit die Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht erfüllt wurde und der Neukundenbonus von 99,95€ in der Schlussrechnung nicht berücksichtigt wurde.

Nach Rücksprache mit Volkswagen Naturstrom wurde der Vertrag nicht mit Sonderkündigungsrecht, sondern regulär zum Vertragsablauf nach 12 Monaten gekündigt.

Der neue Anbieter Volkswagen Naturstrom kann und darf eine Sonderkündigung gar nicht für uns aussprechen, sondern nur eine reguläre Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Eine Sonderkündigung muss ausdrücklich durch den Vertragspartner selbst ausgesprochen werden, um wirksam sein zu können.

In der Schlussrechnung vom 18.02.2020 wird der Neukundenbonus von 99,95€ nicht
berücksichtigt. Wir fordern NEW-Energie hiermit auf, in der Schlussrechnung den Neukundenbonus von 99,95€ zu berücksichtigen.

Wir werden bei Nichterfüllung unserer Forderungen die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Des weiteren werden Verbraucherzentralen, die Verivox Beschwerdestelle und die Presse z. B. Finanztest informiert.

29.03.2020 | 12:02
von Claudio Fischer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wiederholter Aufforderung siehe oben wurde auch der Neukundenbonus berücksichtigt.




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