Von NEW Niederrhein Energie und Wasser beantwortete Beschwerde. | 503 Views | 23.01.2020 | 13:16 Uhr
geschrieben von R. Urbach

NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach)

Bonusverlust wegen Nichteinhalten der Mindestvertragslaufzeit

Auch ich werde, wie viele hier, um den Sofort- und Neukundenbonus gebracht. Mein Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten und kann zum 29.02.2020 gekündigt werden. Die Kündigung erfolgte durch meinen neuen Anbieter zum nächstmöglichen Termin.

Laut meiner Vertragsunterlagen ist das der 29.02.2020. NEW ist da anderer Meinung und bringt eine Änderung der AGBs ins Spiel. Die angeblich geänderten AGBs sind online nirgends zu finden. Außerdem ist die Vertragslaufzeit ganz eindeutig im Vertrag geregelt. NEW versucht hier anscheinend wechselfreudige Kunden, um die versprochenen Bonuszahlungen zu bringen.

Ich fordere NEW auf, den Vertrag zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit zu beenden und alle Boni auszuzahlen.

Gruß
Regina Urbach

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Meine Forderung an NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH: Einhaltung des Liefervertrages, Auszahlung des Neukundenbonus und Verzicht auf Rückforderung des Sofortbonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2020 | 14:33
Firmen-Antwort von: NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Abteilung: Beschwerdemanagement

Sehr geehrte Frau Urbach,

wir danken Ihnen für Ihre Nachricht und bedauern sehr, dass Sie sich über unsere angepassten und Ihnen per E-Mail zugesandten Konditionen geärgert haben.

Unser Kundenservice hat sich Ihr Anliegen bereits angesehen und Kontakt zu Ihnen aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre NEW Energie

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Kommentare und Trackbacks (6)


23.01.2020 | 15:05
von R. Urbach | Regelverstoß melden
Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist ist im Vertrag eindeutig geregelt. „Der Vertrag kann mit einer 1-monatigen Frist zum 29.02.2020 gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch um 12 weitere Monate. “. Damit ist die Regelung der Kündigungsfrist in den neuen AGBs nicht wirksam.

Ich habe heute einen Schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Energie gestellt.

26.01.2020 | 17:01
von R. Urbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.02.2020 | 17:37
von R. Urbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Schlichtungsverfahren über die Schlichtungsstelle ist eingeleitet.


04.02.2020 | 17:56
von Jan F. Schneider | Regelverstoß melden
Hallo Frau Urbach, ich hoffe, Ihr Schlichtungsverfahren geht zu Ihren Gunsten aus. Habe dasselbe Problem mit NEW. Erschreckend, wie viele Kunden davon Betroffen sind.

16.02.2020 | 22:44
von R. Urbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.03.2020 | 12:25
von R. Urbach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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