95 Views | 28.01.2020 | 19:11 Uhr
geschrieben von Timo Hähnle

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Kündigung der Grundversorgung seit Monaten abgelehnt

Bestell-/Kundennummer: 3509539949

Stromproviderwechsel aus EnBW Grundversorgung zum 8. August 2019. Kündigung wird mit Verweis auf August 2020 nicht akzeptiert, OBWOHL in der Grundversorgung ein 4 wöchiges Kündigungsrecht besteht. Seit August 2018 muss ich zwei Provider bezahlen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mein Vertrag 3509539949 (Grundversorgung) wurde durch meinen neuen Energielieferant Stadtwerke Flensburg zum 8. August 2019 rechtskonform gekündigt. Seit dieser Zeit bezahle ich meine Stromkosten per Abschlag an diesen neuen Stromlieferanten.
Trotz mehrfacher Klärungsversuche durch die Stadtwerke Flensburg und vier telefonischer Anträge an Ihre Hotline durch mich, hat EnBW die Kündigung zwar akzeptiert, fordert aber weiterhin eine Abschlagszahlung, mit der Begründung der Vertrag laufe bis 31.07.2020.

Ich widerspreche hiermit ausdrücklich der zugestellten Abschlussrechnung und des Vertrages an sich aus folgenden Gründen:

  1. Der Vertrag beinhaltet nur die Grundversorgung welche rechtlich sowieso innert 4 Wochen mit einem Wechsel zu einem anderen Provider gekündigt werden kann. Die von EnBW angegebene Vertragslaufzeit bis 31.07.2020 ist daher rechtlich unwirksam, meine Kündigung erfolgte bereits am 8. August 2019. Was einen wirksamen Wechsel zu den Stadtwerken Flensburg spätestens zum Abrechnungszeitraum September 2019 wirksam macht.

  2. Die Stadtwerke Flensburg haben die Strombelieferung zum 8. August 2020 übernommen, das wurde von der Netze Stuttgart GmbH so mehrfach betätigt.

Leider waren alle Versuche dieses Thema friedlich zu regeln, aufgrund der fehlenden Kommunikation seitens EnBW, nicht erfolgreich.
Ich fordere Sie daher ultimativ dazu auf, bis 31.01.2020 zu diesem Schreiben schriftlich Stellung zu nehmen. Des Weiteren verlange ich eine abzugsfreie Rückzahlung aller von mir unter Vorbehalt geleisteten Zahlungen inklusiver unberechtigter Mahngebühren ab dem Providerwechsel 07.08.2019 bis spätestens 15.02.2020. Falls EnBW nicht fristgerecht auf dieses Schreiben reagiert, behalte ich mir ausdrücklich folgende Maßnahmen vor:

  1. Öffentlich machen des Falles auf dem Verbraucherportal: https://de.reclabox.com

  2. Hinzuziehen des von meiner Rechtsschutzversicherung bereits benannten Anwaltes.

  3. Melden des Vorfalles bei der Bundesnetzagentur.

Mit freundlichen Grüßen,

Timo Hähnle

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Rückzahlung aller unter vorbehalt geleisteten Zahlung INKLUSIVE Mahngebühren


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


29.01.2020 | 09:54
von Timo Hähnle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


05.02.2020 | 15:58
von Timo Hähnle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider noch immer nicht gelöst, von Seite EnBW gibt es nichts als Stillschweigen.


21.02.2020 | 09:13
von Timo Hähnle noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wie in den letzten Monaten auch, herrscht bei EnBW Schweigen im Walde. Nun sprechen die Anwälte.




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