ENSTROGA AG (Berlin)
Enstro verweigert Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: eloV526D2633
Gas, Enstroga verweigert 15% Neukundenbonus wegen angeblicher gewerblicher Nutzung nach §13 BGB
Enstroga verweigert den Neukundenbonus mit dem Argument "Kunden mit gewerblich genutzten Abnahmestellen erhalten keinen Bonus. "
Dies mag auf Grund von neuen geänderten AGB für neue Kunden der Fall sein. Die AGB, die meinem Auftrag zu Grunde lagen lauten hierzu "9.4 Den Neukundenbonus, den Sofortbonus sowie die Gratisenergie gewähren wir Ihnen bei Privatkundentarifen nur dann, wenn Sie Energie in Ihrer Eigenschaft als Verbraucher i. S. d. § 13 BGB beziehen und verbrauchen".
Dieser § 13 BGB trifft auf unsere Adresse voll und ganz zu. Der § 13 BGB besagt:
„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. “
Alle an unserer Adresse wohnenden und gemeldeten Personen verbrauchten im Vertragszeitraum den bezogenen Strom „überwiegend“ weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit. Wir sind ein Privathaushalt, die den Strom „überwiegend“ weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. “ Es besteht lediglich eine nebenberufliche Tätigkeit meiner Frau, für die sie einen Raum zeitweise nutzt - der Gasverbrauch hierbei ist minimal.
Trotz mehrfacher Aufforderung, den Neukundenbonus zu zahlen, erfolgte lediglich das Angebot einer Kulanzgutschrift von 64,75 Euro ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Dies entspricht weniger als 30% des mir zustehenden Neukundenbonus.
Auf den Hinweis auf die bei Vetragsabschluss vorliegenden AGB geht Enstroga in ihren Mails mit keinem Wort ein und begründet die Ablehnung auch nicht konkret.