499 Views | 29.01.2020 | 16:29 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1154231

ista Deutschland GmbH (Magdeburg)

DIE ISTA KOMMT mal wieder vorbei.

Der ista-Ableser macht einen neuen Termin, kommt aber nicht vorbei.

Hurra Hurra die ISTA ist da.

SCHLAGWORTE


Als berufstätiger Mensch mit großem Wirkungsbereich hatte ich schon öfters die Freude, eine Benachrichtigung zum Eintreffen des ISTA-Ablesers vorzufinden.

Zugegeben, das ist immer ein wenig stressig, letztlich ist es aber immer mit ein wenig Improvisationsvermögen gelungen, den Termin einzuhalten.

Was mir allerdings in den letzten Tagen widerfuhr, schlägt dem Fass den Boden aus, und ich werde diese öffentlichen Beschwerde den Beteiligten, also einem großen Magdeburger Vermieter im Stadtteil Cracau und der ISTA auch direkt zustellen und hier darüber informieren.

Aus dem Weihnachtsurlaub zurück gekehrt, fand ich die Nachricht vor, dass 3 Tage später der Besuch dieser Firma stattfindet und ich mich bitte in einem bestimmten Zeitraum einzufinden hätte.
Dei Vorwarnzeit war ca eine Woche.!

Handschriftlich auf einem Kopfbogen der Fa. ISTA mit dem kleinen fast nicht wahrnehmbaren Stempel einer beauftragten Firma.
Ohne jede weitere reproduzierbare und verlässliche Informationen, ohne Datum, Name, Telefonnummer und Unterschrift.
Dies Dokument erschien wie eine Massenkopie des ISTA-Formbogens mit Stempel von irgendwoher.
Eigentlich eine Einladung zur Nachahmung für jegliche Trickdiebe und Ganoven jeglicher Coleur, um Zutritt zur Wohnung gutgläubiger Bürger zu erlangen. So ein Schreiben zu erstellen bedarf nur eines
Farbkopierers!
Schon diese Sache reduzierte arg mein Interesse, um einen anderen Termin zu bitten. Aber auch die nicht genannte Kontaktmöglichkeit und die Firma war auch im Telefonbuch nicht auffindbar
Der wohlgemeinte Rat, eine Vertrauensperson zu beauftragen verbietet sich schon aus Rücksichtnahme, den gutgläubigen älteren Mitbürgern diese Aufgabe zuzumuten ohne für die Folgen verantwortlich zu sein.

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Es kam wie es kommen musste, auf dem Aushang dann der handschriftliche Hinweis auf den wahrzunehmenden Ersatztermin eine Woche später.

Ich habe mir dazu eigens frei genommen, bin 2x250 km vom momentan entfernten Arbeitsort zu meiner Wohnung gefahren, war 30 min vor dem angekündigten Termin vor Ort und wartete ca 1,5 Stunden um dann festzustellen, daß dieser fleissige Mensch alle Hinweise auf die Ersatztermine von sämtlichen Hauseingängen, auch bei mir, entfernte, sich aber bei mir nicht sehen ließ.

Um noch zu retten was möglich war, habe ich die auf diesem Bogen angegebene Telefonnummer angerufen, und weitere 3 Nummern, sowohl von der ISTA als auchmeinem Vermieter, bin allerdings nur immer weiter verwiesen worden, bis keine weiteren Möglichkeiten bestanden. der Mann war im Nirwana verschwunden und ich harre nun einer weiteren freundlichen Aufforderung entgegen, present zu sein.

Ich erwarte von der ISTA eine Entschuldigung, einen Ersatz meiner Fahrkosten, und des Arbeitszeitausfalls

Alternativ, aber absolut unproblematisch und zuvorkommend eine Terminvereinbarung, die sowohl mir als auch der ISTA genehm ist. Desweiteren erwarte ich soviel Anstand und Sachlichkeit, zukünftig eine reproduzierbare Kontaktmöglichkeit auf der Benachrichtigung zu hinterlassen, mit Datum, Name, Telefon-Nummer und Unterschrift, nicht zuletzt um Vertrauen und Verlässlichkeit zu wahren und um Missbrauch vorzubeugen.

In meine Wohnung werde ich zukünftig nur ISTA-Monteure einlassen, welche sich genügend autorisieren können.

Ich bitte die Öffentlichkeit um eigene Erfahrungen zu diesen Sachverhalten und werde weiter unterrichten.

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Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Erstattung aller Aufwendungen, 500 km Anfahrt, 6 Stunden Arbeitszeitausfall


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


10.02.2020 | 19:54
von ReclaBoxler-1154231 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe per Email eine Antwort von der ista erhalten. Auf meine eigentlichen Beschwerdegründe wurde leider mit keinem Wort eingegangen. Damit bin ich nicht zufrieden und das Problem ist bislang nicht gelöst.


21.02.2020 | 17:54
von Paul Roady | Regelverstoß melden
Früher hätte es solch ein mimimi nicht gegeben, da kam der Ableser und der Nutzer war einfach da und zwar beim einzigen und ersten Termin.
Heute hat man es leider mit Menschen zu tun, die die Meinung vertreten, der Ableser sei ihr privater Bediensteter. Das die Person wenn es hochkommt an dieser Wohnung zwischen 0,60 € und 2,75 € verdient und dafür zwei mal antanzt interessiert niemanden dabei.
Ganz ehrlich, solch netten Zeitgenossen gehört es nicht besser, Ersttermin nicht da, Zweittermin zu langsam vom Klo gekommen, Pech gehabt Dritttermin selbst zahlen, oder noch besser ordentlich geschätzt werden, damit man es auch lernt.

24.02.2020 | 20:49
von ReclaBoxler-1154231 | Regelverstoß melden
JA, und Lieben Dank für den Kommentar zum meiner Beschwerde, nur weiss ich leider nicht, ob die Beweggründe für diese Meinungsäusserung identisch sind mit meinen. und Nein, der Ableser ist nicht mein persönlicher Bediensteter, denn auch ich muss was tun damit mein Ofen warm bleibt und ich die Miete, die Nebenkosten und damit auch die Arbeit des Ablesers bezahlen kann.
Daß dies nicht einfach ist und ich dazu zu Kompromissen bereit bin, und in der Vergangenheit praktiziert habe, dies habe ich bereits in meinem Eröffnungstext geschrieben.
Allerdings habe ich dann, wenn ich anderen entgegen komme, keinen Bock drauf, mich von diesen verarschen zu lassen.

Apropos. wozu brauche ich überhaupt einen Ableser?
In meiner Wohnung sind Erfassungsgeräte installiert, die eine drahtlose Ablesung möglich machen. Irgendwann vor gefühlten 10.15 Jahren wurde dieses System mal installiert und mit Sicherheit auf die Mietnebenkosten umgelegt.So gesehen, bezahle ich meinen Zuschlag zu den Mietnebenkosten für eine Leistung, die gar nicht notwendig wäre. aber dies ist möglicherweise ein Thema für die nächste Beschwerde, von der ich hoffe, daß sie nicht notwendig sein wird.
Der Ableser hat sich nun zum dritten Mal angekündigt, und sofern alles vernünftig verläuft, möchte ich dies eigentlich nicht mehr kommentieren.

Also in meinem Fall. mimimi. gabs und gibts nicht. Auf beiden Seiten nicht! An mir solls nicht liegen!

26.02.2020 | 07:05
von Paul Roady | Regelverstoß melden
Zwischen Funkfähigkeit der Geräte und der Bestellung einer Funkablesung für die Liegenschaft liegen Welten.
Die muss nämlich gesondert beauftragt werden und kommt nicht von alleine.
Nur weil irgendwann einmal von den netten stinkenden Röhrchen auf elektronische Erfassungsgeräte umgestellt wurde, heißt dies noch lange nicht, dass die Hausverwaltung diese auch im vollen Umfang nutzen möchte. ;-)



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