174 Views | 22.01.2020 | 12:54 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-4764231
Trotz der Zahlung mit Verwendungszweck "Zahlung auf Abschlag" hat innogy die Zahlung auf offenstehende Mahnkosten verrechnet. Entsprechend wird die Schlichtungsstelle eingeschaltet, ferner Strafanzeige erstattet.
Meine Forderung an innogy SE:
Verwendungszweck bestimmte Verrechnung
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Kein Computersystem der Welt, welches zahlungen bearbeitet, ist in der Lage, den Verwendungszweck wie hier angegeben zu verstehen, und sollte es zu ungewollten Buchungen kommen, so hat der Anbieter eine telefonische Hotline, um bei Notwendigkeit Umbuchungen vorzunehmen.
Es kann nur fragenden Menschen geholfen werden.
Beschwerde ist noch nicht gelöst