Durch eprimo gelöste Beschwerde. | 118 Views | 09.02.2020 | 11:22 Uhr
geschrieben von Regina Wölfel

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Trotz Kündigungsbestätigung weiterhin beliefern

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 44879030

Nachdem mein Stromlieferungsvertrag bei Eprimo fristgerecht durch meinem neuen Stromanbieter Enspire-Energie zum 31.01.2020 gekündigt und von Eprimo auch bestätigt wurde, (Kündigungsbestätigung von Eprimo im Anhang) hat Eprimo dann am 06 Januar 2020 eine neue Abschlagszahlung 57,00 Euro gefordert, diese dann am 15.01.2020 auch eingezogen. Diese 57,00 Euro habe ich zurückgeholt und promt eine Mahnung erhalten.

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Gegen diese neue Abschlagszahlungen habe ich Widerspruch bei Eprimo eingelegt, da der Vertrag sowieso zum 31.01.2020 endet und dann nur noch die Endabrechnung aussteht. Keine Reaktion von Eprimo außer Abbuchung des neuen Abschlags von 57,00 Euro und Mahnung.

Laut Kündigungsbestätigung von Eprimo endet mein Strombezug von Eprimo am 31.01.2020, die letzte Abschlagszahlung in Höhe von 49,00 Euro fand somit im Dezember 2019 statt. (Abschlagszahlungstermine im Anhang)

Der neue Stomanbieter Enspire-Energie liefert ab 01.02.2020

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Fristgerechte beendigung des Vertages zum 31.01.2020.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


01.03.2020 | 14:20
von Regina Wölfel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Kündigung wurde angenommen und eine Schlussrechnung erstellt in der ich Mahngebühr und Rücklastgebühr bezahlen soll, warum?
Da ich diese "Gebühren" nicht verschuldet habe, wurde Einspruch eingelegt.


22.03.2020 | 15:01
von Regina Wölfel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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