Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 85 Views | 11.02.2020 | 19:16 Uhr
geschrieben von Alfred Ditter

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte und überzogene Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: G21709036814

Eine Preiserhöhung wurde versteckt angekündigt. Betrifft Grundpreis-Steigerung um das Fünffache. Die Preiserhöhung ist nicht zulässig.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, verstößt meiner Meinung nach Ihr Schreiben, in der Sie die Preiserhöhung angekündigt haben, gegen §42 (3) EnWG. Sie haben weder im Betreff Ihres Schreibens noch im Text auf „transparente und verständliche Weise“ die Preiserhöhung mitgeteilt.

Ich habe meinen Sachverhalt mit dem der 365 AG und der ExtraEnergie aus den Jahren 2013 und 2014 verglichen. In diesen Fällen haben u. a. das Landgericht Düsseldorf (AZ: 12 O 177/14) und das Amtsgericht Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I) zu Gunsten der Verbraucher entschieden und die Praktiken der Stromanbieter kritisiert. Zudem zweifle ich die rechtliche Grundlage der Preiserhöhung an. Zuletzt vermute ich, dass Sie Ihren Gewinnanteil mit dieser Preiserhöhung steigern. Dies ist aber nicht zulässig, da Sie nur unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben dürfen und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen müssen wie Kostensteigerungen. Für Details verweise ich auf verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich die korrigierte Rechnung und die Überweisung des Guthabens bis zum 24.02.2020

Viele Grüße

Alfred Ditter

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Zurücknahme der Preiserhöhung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.02.2020 | 09:24
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.02.2020 | 21:13
von Alfred Ditter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank. Es wurde ein Einigung erzielt. Die
angekündigte Rückerstattung kann ich allerdings noch nicht bestätigen, da diese mit der Endabrechnung nach dem 15.03.20 erfolgen soll.




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