Immergrün Energie (Köln)
Nichtgewährung Neukundenbonus wegen angeblicher gewerbl. Nutzung
Bestell-/Kundennummer: G26202O1416
Gasliefervertrag für Privatkunden, Verweigerung der Gewährung und Auszahlung des Neukundenbonus wegen angeblich gewerblicher Nutzung der Verbrauchsstelle
Am 08.02.20 wurde mir unsere Jahresrechnung "Gas" für 2019 zugeschickt. In dieser wurde zwar ein Guthaben ausgewiesen, allerdings fehlt der "Neukundenbonus".
Ich habe immergrün daraufhin angeschrieben und um Erklärung hierzu gebeten. Mir wurde daraufhin telefonisch mitgeteilt, das an dieser Verbrauchsstelle eine gewerbliche Nutzung eingetragen sei und somit der Neukundenbonus nicht gewährt werden könne.
Ich wurde aufgefordert mich mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen um von diesem eine Bestätigung zu erhalten aus dem die private Nutzung hervorgeht.
Das kann dieser naturgemäß nicht erbringen, wohl aber zumindest die Bestätigung das der Verbrauchsstelle ein sogenanntes SPL-Profil hinterlegt ist. Hieran und an der Höhe des Verbrauchs könnte immergrün selbst erkennen, das es sich um eine private Verbrauchsstelle handelt.
Fakt ist, das ich bestätigen kann, das die Information von immergrün hinsichtlich eines Gewerbes an der Verbrauchsstelle veraltet ist. Vor fast 30 Jahren wurde ein Gewerbe (Außendienst) für diese Adresse eingetragen, mittlerweile aber findet eine "gewerbliche" Nutzung an dieser Verbrauchsstelle nicht mehr statt. Dieser Umstand gilt ebenso für den Abrechnungszeitraum - der besagte Anschluss versorgt lediglich unser privates Wohnhaus mit Gas für die Heizungsanlage.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mich würde an dieser Stelle sehr interessieren, woher immergrün die Information einer Gewerbemeldung zu dieser Adresse erhalten hat?
Ich bezweifel schon jetzt, das eine "Speicherung/Verwertung" derartiger Information durch immergrün im Zeitalter der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zulässig ist. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Auf die Antworten zu gerade dieser Thematik kann man nur gespannt sein!
Und was hat die "Gewährung" eines Neukundenbonus mit einer etwaigen gewerblichen Nutzung zu tun?
Alles in allem empfinde ich das Vorgehen von immergrün als skandalös. Ich bin ich total verärgert und werde die oben beschriebenen Fragen, insbesondere die zur DSGVO, in jedem Fall nachverfolgen!
17.02.2020 | 09:35
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Statt der 15% Bonus wäre man bereit knapp 9% auszubezahlen (dies nennt immergrün dann "Ausgleichszahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht").
Grundsätzlich ist mir egal wie man die Zahlung nennt. Allerdings bin ich mit der angebotenen Höhe nicht einverstanden.
Ich habe einen entsprechenden Gegenvorschlag gemacht (man trifft sich in der Mitte).
Ich kann nur jedem empfehlen der ähnliche Probleme mit immergrün hat sich gegen das Vorgehen zu wehren. Siehe zuvor.
Definitiv wird mich dieser Energieversorger als Kunde nicht wiedersehen.