Durch Büromarkt Böttcher gelöste Beschwerde. | 143 Views | 26.02.2020 | 19:25 Uhr
geschrieben von M. Unger

Büromarkt Böttcher AG (Jena)

Berechtigte Reklamation zurückgewiesen

Bestell-/Kundennummer: 10018530838

Keine sachliche Bearbeitung einer Reklamation wegen schadhafter Ware!

Die Ware (Mikrowelle) war beschädigt, was leider erst nach mehr als 7 Tagen festgestellt wurde.

Die Reklamation wurde von Böttcher mit der Begründung zurückgewiesen, dass es sich um einen Transportschaden handeln würde. Dies ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, da die Umverpackung unbeschädigt ist. Böttcher setzt sich nicht weiter mit den Argumenten des Kunden auseinander, nimmt auch keine eigene Untersuchung oder Inaugenscheinnahme vor, sondern wiegelt dann nur noch mit immer denselben - sachlich falschen - Standardtexten ab.

So verhält sich kein seriöses Unternehmen.

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Meine Forderung an Büromarkt Böttcher AG: Umtausch oder Geld zurück


Firma hat geantwortet nach 22 Tage nach 22 Tage
20.03.2020 | 10:10
Firmen-Antwort von: Büromarkt Böttcher AG
Abteilung: Shopbewertungen

Ihr am 01.12.2019 erworbene Mikrowelle, wurde 03.12.2019 nachweislich zugestellt. Eventuell auftretende Fehlmengen sind innerhalb 3 Arbeitstagen in unserem Haus anzuzeigen. Dies können Sie unseren AGBen entnehmen. Transportschäden jeglicher Art, müssen innerhalb 7 Tagen beim jeweiligen Versandunternehmen gemeldet werden. Die angegebenen Fristen wurden Ihrerseits leider nicht eingehalten. Sie reklamierten die Ware am 11.02. Aus diesem Grund wurde Ihr Anliegen seitens des Herstellers sowie aus unserem Haus abgewiesen. Trotzdem haben wir Kulanz walten lassen und Sie erhielten die Rücksendeunterlagen um die komplette Ware auszutauschen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.02.2020 | 08:20
von M. Unger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ware wurde inzwischen kommentarlos umgetauscht. Es bleibt der negative Eindruck, dass die Fa. Böttcher berechtigte Reklamationen ohne irgendeine sachliche Prüfung zunächst systematisch zurückweist und den Beschwerdeführer versucht abzuwimmeln und mürbe zu machen.


20.03.2020 | 14:03
von M. Unger | Regelverstoß melden
Anders als von der Fa. Böttcher dargestellt, handelte es sich eben nicht um einen Transportschaden. Damit ist die Rückgabe nicht aus Kulanz erfolgt, sondern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Leider hat die Fa. Böttcher versucht, einen berechtigten Garantieanspruch durch nachweislich falsche Behauptungen zum Schaden abzulehnen.



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