0 Views | 03.03.2020 | 21:06 Uhr
geschrieben von René Werner

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Abzocke durch falsche Vertragslaufzeiten

Bestell-/Kundennummer: KNr. 10407585 // VNr. 42306050

Ich habe im Dez 2018 einen laufenden Vertrag in einen höherwertigen Vertrag umgewandelt.

SCHLAGWORTE

Die Umstellung erfolgte ab 01/2019. Laut meinen Vertragsdaten, die im Controll-Center hinterlegt waren, lief der Vertrag bis 09.12.2019 und letztmögliche Kündigung war der 09.09.2019. Ich habe dann laut diesen Daten den laufenden Vertrag gekündigt.

Es wurde mir per Mail eine Bestätigung mit dem Betreff "Bestätigung ihrer Kündigung des Mobilfunkvertrags" geschickt. Daraufhin habe ich die Mail gar nicht weiter geöffnet.

Nachdem dann trotz vermeintlichem Vertragsende weiterhin der monatliche Betrag abgebucht wurde, habe ich wieder im Controll-Center nachgeschaut. Und ich konnte es nicht fassen was dort stand: Neues Vertragsende war dann plötzlich der 09.12.2021. Noch einmal volle zwei Jahre sollte der Vertrag laufen!

Nachdem ich dort nachgefragt habe, was sich über einen längeren Zeitraum hinzog, schrieb man mir folgendes.
"Da der alte Vertrag nicht zeitgerecht gekündigt wurde lief dieser bis zum 09.12.2019 und daran schließt sich dann der neue Vertrag an, den ich im Dez. 2018 abgeschlossen habe." Da aber im Jan. 2019 schon der höherwertige Vertrag geschaltet und auch die Kosten abgebucht wurden, läuft der Vertrag natürlich nicht 24 Monate, so wie es vertraglich geregelt ist. Hier wird der Kunde, der schon seid Jahren bei 1&1 Kunde ist und auch noch mehrere Verträge hat, dermassen über den Tisch gezogen und abgezockt.

Der höherwertige Vertrag hat jeden Monat 22,00 € mehr gekostet. Das ist eine stolze Summe, die da bei 12 Monaten zusätzlich gemacht werden. Wenn der alte Vertrag noch bis Dez. 2019 aktuell sei, hätte er auch nur zum alten Preis abgebucht werden und erst dann umgestellt werden dürfen.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Meine Forderung an dieses Unternehmen: Änderung der Vertragslaufzeit auf den 09.12.2020 und eine schriftliche Bestätigung, dass der Vertrag dann endet.


 
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