188 Views | 08.03.2020 | 19:11 Uhr
geschrieben von Martin Wetterau

Amazon.de (Luxemburg)

Inkasso trotz Retoure

Bestell-/Kundennummer: 305-1979505-5628355

Amazon schreibt trotz telefonischer Zusage Retoure nicht gut und Arvato leitet stillschweigend kostgenpflichtiges Inkasso ein.

Ich habe am 17.12.2019 ein Uhrwerk bei einem AMAZON Marketplace Anbieter Thats Shopping GmbH gekauft. Die Lieferung kam nicht zustande, da DHL nicht in der Lage war zuzustellen und lieferte den Artikel an den Lieferanten Thats Shopping GmbH zurück. Thats Shopping GmbH bestätigte mir per Mail den Wareneingang und die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf mein AMAZON Konto. Daraufhin habe ich diesen Vorgang als abgeschlossen betrachtet und bei einem anderen AMAZON Workplace Lieferanten "Wetterladen - Freizeit- und Sportartikel" am 29.12.2019 eine Funk-Wanduhr TFA 60.3516 330 mm gekauft.

SCHLAGWORTE

Dieser Artikel wurde an meine Packstation geliefert. Als ich das Packstationsfach geöffnet habe, lagen dort 2 Pakete. Eins mit einem erneut und unaufgefordert geschickten Uhrwerk und die von mir bestellte Uhr.
Vom 16. Januar bis zum 10. Februar war ich in Urlaub. Am 10. Februar fand ich in meinem Briefkasten 2 Schreiben von Amazon vor in denen von mir ein nicht nachvolziehbarer Betrag gefordert wurde. Ich habe mich daraufhin sofort mit AMAMOZON telefonisch in Verbindung gesetzt und um Aufklärung gebeten. Man teilte mir an der Hotline mit, das es sich dabei um die Kosten für das Uhrwerk sowie Kosten für die Funk-Wanduhr handelt. Ich habe daraufhin AMAZON mitgeteilt das ich den Betrag für die Funk-Wanduhr sofort begleichen werde und dies auch sofort am 10. Februar getan. AMAZON hat mir telefonisch versprochen sich um die Gutschrift der Firma Thats Shopping GmbH zu kümmern und für eine Abholung bzw. ein Retourenaufkleber zu sorgen.
Am 3. März erhielt dann eine Mail (Anhang) von einer Inkassofirma
mit einer Forderung von 45,15 EUR. Es handelte sich dabei um den Betrag für das Uhrwerk plus Gebühren. Aufgrund dieser Mail habe ich mit am 3. März sofort mit AMAZON in Verbindung gesetzt, um den Fall abschließend zu klären.
Ich hatte dort Kontakt zu einer Frau Irene S. sowie einem Herrn Max M. Herr M. hat mir zugesichert das Inkassoverfahren einzustellen (incl. der Forderung) und sich mit Thats Shopping GmbH um eine Rücklieferung und Gutschrift zu kümmern. Ich müßte jedoch die Rückssendekosten vorübergehend übernehmen. Diese wolle mir AMAZON aber im Gegenzug erstatten.
Entgegen dieser Abmachung hat dann am 3. März gegen 18h00 die Firma Thats Shopping GmbH ein Rücksendeetikett geschickt. Ich habe sofort das irrtümlich geliefert Uhrwerk verpackt und um 18h12 bei dem Versender DHL eingeliefert.
Am 4. März erhielt ich eine neuerliche Mail mit der Information das die zugesagte Rücknahme des Inkassos nicht erfolgen wird und ich den geforderten Betrag in Höhe von 45,15 EUR zahlen müsse. Amazon (Max M.) bestand auch nach Klarstellung der getätigten Zusagen auf eine Zahlung.

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Kommentare und Trackbacks (2)


16.03.2020 | 09:54
von Martin Wetterau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AMAZON lehnt es ab sich mit Sachen zu bechäftigen die Ihre Vertragspartner (Anbieter Incasso etc.) betrifft,


30.03.2020 | 11:04
von Martin Wetterau noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AMAZON sieht sich wohl nicht in der Pflicht die zu unrecht eingeleitete Inkasso zu ersetzen.




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