Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 18 Views | 13.03.2020 | 08:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3900431

Immergrün Energie (Köln)

Nichterfüllungsschaden

Bestell-/Kundennummer: 29204O1355

Nichterfüllungsschaden bei außerordentlicher Kündigung wegen Umzugs

Mit meiner gestrigen Abschlussrechnung habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 62,74 € erhalten. Nachdem mir Immergrün im Dezember sowie auch im Februar eine Gutschrift zukommen lassen hat.

SCHLAGWORTE

Da der Vertrag aufgrund meines Umzugs außerordentlich gekündigt wurde, wird mir nun ein Nichterfüllungsschaden in Rechnung gestellt.

Ich wurde von Immergrün im Rahmen meiner Kündigung nicht über den anfallenden Nichterfüllungsschaden informiert. Da mein Wunsch auf vorzeitige Kündigung von Immergrün angenommen wurde, kann ich hierbei von Kulanz ausgehen. Laut §254 BGB hatte Immergrün die Pflicht den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Dieser ist Immergrün nicht nachgekommen, da ich wie bereits erwähnt, über den entstehenden Schaden nicht informiert wurde und Immergrün zudem Gutschriften im Dezember und Februar ausbezahlt hat.

Des Weiteren finde ich in den AGB von Immergrün keinen Hinweis auf die Berechnung eines Nichterfüllungsschadens.

Ich bitte deshalb um Erlass der Nichterfüllungsschadens-Gebühr.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erlass der Nichterfüllungsschadens-Gebühr.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.03.2020 | 08:59
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


13.03.2020 | 09:03
von ReclaBoxler-3900431 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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