Immergrün Energie (Köln)
Nichterfüllungsschaden
Bestell-/Kundennummer: 29204O1355
Nichterfüllungsschaden bei außerordentlicher Kündigung wegen Umzugs
Mit meiner gestrigen Abschlussrechnung habe ich eine Nachzahlung in Höhe von 62,74 € erhalten. Nachdem mir Immergrün im Dezember sowie auch im Februar eine Gutschrift zukommen lassen hat.
Da der Vertrag aufgrund meines Umzugs außerordentlich gekündigt wurde, wird mir nun ein Nichterfüllungsschaden in Rechnung gestellt.
Ich wurde von Immergrün im Rahmen meiner Kündigung nicht über den anfallenden Nichterfüllungsschaden informiert. Da mein Wunsch auf vorzeitige Kündigung von Immergrün angenommen wurde, kann ich hierbei von Kulanz ausgehen. Laut §254 BGB hatte Immergrün die Pflicht den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Dieser ist Immergrün nicht nachgekommen, da ich wie bereits erwähnt, über den entstehenden Schaden nicht informiert wurde und Immergrün zudem Gutschriften im Dezember und Februar ausbezahlt hat.
Des Weiteren finde ich in den AGB von Immergrün keinen Hinweis auf die Berechnung eines Nichterfüllungsschadens.
Ich bitte deshalb um Erlass der Nichterfüllungsschadens-Gebühr.
13.03.2020 | 08:59
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst