20 Views | 15.03.2020 | 21:35 Uhr
geschrieben von Michael und Vera Kienböck

XXXLutz KG (Wels)

Versteckter Herstellermangel: Spiegel droht von Tür herabzufallen

Bestell-/Kundennummer: WDRW8S

1) Von XXXLutz hatten wir die gesamte Vorzimmergarnitur im gleichen Design.

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Beim Spiegel-Garderobeschrank hat schon nach 2 Jahren der aufgeklebte Spiegel die Deckfolie der Garderobetür mitgerissen. Gefahr in Verzug: Letztendlich mussten wir die Türe aushängen, sonst hätte der schwere, 2 m hohe Spiegel herunterfallen können und jemanden verletzen.

2) Als XXXL-Vorteilsmitglieder haben wir reklamiert und es wurde uns ein Ersatz für die Vorzimmertür versprochen.
3) Nach gewisser Zeit hat sich ein Mitarbeiter gemeldet und mitgeteilt, dass der Lieferant des Vorzimmers nicht mehr XXXLutz beliefere, deswegen würde ein Mitarbeiter zu einem vereinbarten Termin vorbeikommen und die Maße genau ausmessen. Wir würden dann eine neue, von XXXLutz gefertigte Schranktür bekommen, wo der Spiegel dann draufgeklebt wird.

4) Der XXXL-Servicemitarbeiter ist zum vereinbarten Termin gekommen, hat die Maße der Schranktür aufgenommen und hat uns ein Muster gezeigt: Unsere von XXXLutz gefertigte Ersatztür würde wesentlich qualitativer sein - nur im Farbton würde sie ein wenig anders sein als die restlichen XXXL-Vorzimmermöbel. Wir freuten uns auf diese Zusage, weil wir einen Konstruktionsmangel der Spiegeltür erkannt hatten.

5) Wochen später ereilte uns ein Anruf: Der zuständige Sachbearbeiter sagte uns, er habe nun nochmals im Computer gesucht und tatsächlich den ursprünglichen Lieferanten doch noch gefunden. Deshalb werde für uns nun doch nicht eine neue Tür von XXXL-Lutz angefertigt wo der Spiegel aufgeklebt wird, sondern der Fall wird nun ganz normal als Lieferantengarantie erledigt. Das war uns nicht recht, denn uns war bereits in Kulanz eine von XXXLutz angefertigte Ersatztür versprochen worden. Jetzt bekamen wir erneut eine Herstellertür mit einem offensichtlichen Konstruktionsmangel.

6) Wir brachten die Tür in die Einlaufstelle des Möbelhauses und die Reklamation wurde durchgeführt. Nach zahlreichen Wochen erhielten wir schließlich eine neue Tür vom Hersteller.

7) Unsere Befürchtung hatte sich bestätigt: Diese Tür hatte dieselbe Kinderkrankheit (ein versteckter Produktmangel) wie die vorige Tür: konkret, dass die Folie nur an den Türkanten mit der Tür verleimt war, aber nicht auf der großen Fläche, wo der 2 m lange, schwere Spiegel aufgeklebt war. Nach über einem Jahr begann sich die Deckfolie bereits an den Kanten zu lösen, weil der Spiegel mit seinem schweren Gewicht sie herunterzog. Wir mussten wieder die Spiegeltür aushängen, damit nicht ein Besucher verletzt werden kann, sollte sich der Spiegel lösen.

SCHLAGWORTE

8) Wir machten erneut eine Reklamation bei XXL-Lutz und betonten, dass dies ein Produktfehler bzw. ein Herstellerfehler sei, für welchen der Hersteller haftbar sei. Nach anfänglichem Zögern sagte uns XXXLutz, dass wir einerseits bereits eine Garantie in Anspruch genommen hätten und andererseits sei der Neukauf bereits über 3 Jahre lang her, deshalb würden sie nun nichts mehr machen.
9) In einem 2. Anlauf erinnerte ich XXXLutz, dass sie uns zunächst eine neue Tür anfertigen wollten, bevor sie den Lieferanten doch noch im Computer gefunden hatten. Da hätte es dieses Problem sicher nicht gegeben. Deshalb fragten wir, ob uns XXXLutz diesen Spiegel verkleben könnte bzw. eine neue Tür anfertigen. Auch dieser 2. Versuch wurde abgewimmelt, weil de Kauf schon über 3 Jahre zurück liege. Wir könnten ein neues Möbel wieder bei XXXLutz kaufen.
Seitdem lehnt diese Türe mit dem Spiegel verkehrt an einer Wand, mit der Überlegung, sie selbst zu verkleben oder einem Tischler zu geben. Denn wir waren dagegen, einen neuwertigen, tadellosen Garderoben-Spiegelschrank zu entsorgen, nur weil der Spiegel nicht direkt an der Tür verklebt war sondern lediglich mit der Deckfolie.
Bei meiner Wohnungsablöse wurde für sämtliche Möbel eine kalkulatorische Nutzungsdauer von 20 Jahren (Berechnung Schlichtungsstelle) angenommen. Warum musste ich nun einen tadellosen, neuwertigen Spiegelschrank mit 4 Jahren abschreiben? Das wollte ich nicht akzeptieren.

10) Als ich im Baumarkt Hornbach nach Reparaturmöglichkeiten erkundigen wollte, sagte mir der Mitarbeiter, dass die Firma XXXLutz nicht Recht hatte. Wenn ein Möbelteil nicht repariert, sondern komplett ausgetauscht wird, dann würde mit dem erfolgten Austausch für diesen Teil erneut die volle Garantie beginnen. Die Fa. XXXLutz hätte hier keine Nachteile und Kosten, denn das sei nochmals im Rahmen der Herstellergarantie möglich. Außerdem bestehe bei versteckten Mängeln eine Wiedergutmachtungsfrist von bis zu 30 Jahren, wenn der Käufer nachweisen kann, dass dieser versteckte Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat: Im konkreten Fall war der schwere, 2 m hohe Spiegel nur auf die Deckfolie aufgeklebt, jedoch nicht auf die Türe selbst.

Leider wurde uns diese Möglichkeit eines versteckten Herstellermangels verwehrt, obwohl ich weiß, dass dieser versteckte, nicht sichtbare, schwerwiegende Mangel des Herstellers - nämlich, dass die Folie unter dem Spiegel selbst nicht direkt mit der Tür verleimt war und eine Person verletzen kann, wenn sich der Spiegel von der Türe komplett herunterlöst - bestimmt wieder akut geworden wäre.
Natürlich sind jetzt schon wieder mehrere Jahre vergangen, wo die Tür jetzt nur an einer Wand verkehrt lehnt - aus Angst, der 2 m hohe Spiegel könnte sich jederzeit herunterreißen und jemanden verletzen.
Schuld an dieser Misere ist einerseits die Fa. XXXLutz, die uns die erneute Garantie der neuen Ersatztür verweigert hat - und somit haben wir dank XXXLutz offenbar die erneute Gewährleistungsfrist verpasst. Andererseits ist es die Frage, ob es sich bei diesem - versteckten, schwerwiegenden Mangel (nicht sichtbar, dass Spiegel nicht direkt mit der Tür verleimt war!) - gefährlichen Mangel, wo im Zuge eines normalen Gebrauchs Personen durch einen von der Tür herunterfallenden Spiegel verletzt werden können, nicht um eine Produkthaftung des Herstellers handelt, wo bei versteckten und schwerwiegenden Mängeln eine Frist von 30 Jahren besteht.

Gerade das Beispiel des wiederholt aufgetretenen, genau gleichen Mangels zeugt von einer Fehlkonstruktion des Produzenten, wo zudem die Produktsicherheit im Zuge des normalen Gebrauchs nicht gegeben war. Eigentlich sprechen all diese Argumente für einen klaren Fall von EU Produkthaftung des Herstellers. Die Frage ist nur, wie wir jetzt weiter vorgehen sollen, nachdem wir von XXXLutz damals 2 Absagen bekommen haben und die Tür schon einige Jahre an der Wand lehnt, wo sie niemanden verletzen kann. Trotzdem soll nun der Garderobeschrank wieder seine Spiegeltür bekommen.

Es ist aus heutiger Sicht ärgerlich, dass uns XXXLutz damals durch 2malige Absage gehindert hat, unsere Ansprüche als Konsumenten gegenüber dem Hersteller durchzusetzen. Wir mussten XXXLutz glauben und haben keine weiteren Ansprüche erwartet.

Wir wären sogar bereit, einen Teil der Kosten zu tragen. Stattdessen wurde uns empfohlen, die komplette Vorzimmergarnitur (im gleichen Design) zu entsorgen und bei XXXLutz eine neue Vorzimmergarnitur zu kaufen. Das ist ökologisch überhaupt nicht nachhaltig, neuwertige und einwandfrei funktionierende Möbel einfach im Sperrmüll zu entsorgen.

Wo bleibt das ökologische Gewissen von XXXLutz?

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Meine Forderung an XXXLutz KG: Kulanzlösung zum Aufkleben des Spiegels direkt an die Tür


 
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