566 Views | 17.03.2020 | 20:50 Uhr
geschrieben von Heike Lorenz

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Fehlerhafte Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: 255781

Ihre fehlerhafte Endabrechnung vom 02.03.2020

Hiermit widerspreche ich Ihrer Abrechnung vom 02.03.2020 in folgenden Punkten:

SCHLAGWORTE

- Seite 2 Ihrer Abrechnung geleistete Abschläge vom 01.05.2018 bis 02.01.2019: Gemäß meinen Kontobewegungen wurden 819,15 € an Sie bezahlt. Sie berücksichtigen lediglich Abschläge in Höhe von 650 €! Legen Sie bitte den Einzugsverlauf auf meinem Kundenkonto dar! Hier sollten über die von Ihnen angegebenen 8*70 € und 1* 90 € Zahlungen ersichtlich sein. Zumindest wurden diese von meinem Konto von Ihnen abgebucht!

Differenz 169,15 € zu unseren Ungunsten.

- Der abgerechnete Grundpreis weicht erheblich von unserer Vertragsgrundlage ab. Gemäß unserem Vertrag beträgt der monatliche Grundpreis 7,16 € oder 85,89 €/Jahr brutto. Sie kalkulieren in Ihrer Abrechnung mit einem deutlich höheren Grundpreis. Über diese Erhöhung wurden wir nicht schriftlich gem. Ihren AGB Ziffer 6 Preisänderungen informiert, sodass wir nicht von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen konnten. - Das Gleiche betrifft auch den Arbeitspreis von 22,92 Cent brutto. - Punkt 7: Guthaben aus vorhergehenden Abrechnungen 101,10 €. Betrifft Guthaben aus der Abrechnung vom 14.04.2017. Hier möchte ich anmerken, dass bei einem Guthaben Anbieter dieses umgehend erstatten oder spätestens mit der nächsten Abschlagszahlung auszugleichen haben. Hierzu gibt es entsprechende Urteile (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Dies ist nicht erfolgt und wird daher erst in Ihrer Endabrechnung verrechnet, was gem. LG Düsseldorf; AZ: 12 O 474/12;

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Heike Lorenz, Schwester-Anna-Str. 21, 55452 Rümmelsheim
OLG Düsseldorf I-20 U 136/14) nicht zulässig ist. Entgegenstehende ABGs sind nach §307 BGB unwirksam.
Die Gründe für die Abweichung können Sie anhand der Eingaben in meiner beigefügten Berechnung nachvollziehen.
Rechnungszeitraum: Beginn: 05.04.2018 Ende: 31.01.2019 Verbrauch: Zählerstand alt: 86.324 neu: 89.823 geleistete Abschlagszahlungen (brutto) : 819,15 € Höhe des Sofortbonus 0,00 € Höhe des Jahresbonus fix 0,00 €
variabel 0% Liegt eine unterjährige Preiserhöhung vor? nein Arbeitspreis 22,92 Cent/kWh (brutto) ≙ 19,26 Cent/kWh (netto) Grundpreis 7,16 €/Monat (brutto) ≙ 6,02 €/Monat (netto)
Arbeitspreis nach Erhöhung gültig ab: 01.01.2019 24,85 Cent/kWh (brutto) ≙ 20,88 Cent/kWh (netto) Grundpreis nach Erhöhung gültig ab: 05.04.2018 7,16 €/Monat (brutto) ≙ 6,02 €/Monat (netto) Guthaben aus Abrechnung 2017 101,10 € Ihre Strom-/Gaskosten (brutto) 771,96 € Guthaben 47,19 € Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass ich mich bezüglich Ihrer Zahlungsaufforderung nicht in Verzug sehe, da Ihre Abrechnung fehlerhaft ist.

Sollten Sie meine Reklamation nicht innerhalb von 14 Tagen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend bei der Schlichtungsstelle Energie die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen sowie die Marktwächter Energie der Verbraucherzentralen informieren.

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