Immergrün Energie (Köln)
Preiserhöhung ohne Vorabinformation (versteckt/unrechtmäßig)
Bestell-/Kundennummer: G21801021699
Mit großem Schrecken habe ich meine Gas Jahresabrechnung (RES01858706) vom 03.03.2020 erhalten. Hier wurde mir 252,10 € Grundpreis berechnet, was ich jedoch absolut nicht nachvollziehen konnte. Da die letzten beiden Jahre dieser bei knapp 58€ /Jahr lag.
Über eine solch drastische Erhöhung wurde ich nicht informiert. Weder per Post noch per Mail. Ich habe nichts erhalten. Am 12.03.2020 habe ich, nachdem ich auf meine 4. Mail (Stellungnahme) endlich eine Reaktion bekam, lediglich per Mail eine Verbraucherinfo datiert auf den 24.07.2019 erhalten.
Diese Info sah ich zum ersten Mal. Aufgrund solch drastischer Grundpreiserhöhung, hätte ich selbstverständlich entsprechend von meinem geltenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Ich habe weder eine "Preiserhöhungsinfo" zum Grundpreis noch zum Arbeitspreis erhalten.
In meinem konkreten Fall handelt es sich um eine ca. 400 %tige Erhöhung des Grundpreises von 5,71€ auf 25,00€/Monat.) Und eine Erhöhung des Arbeitspreises von 4,09 Cent/kwh auf 5,60 Cent/kwh.
Mit Ihrem Kompromissangebot (Mail vom 16.03.2020) die Erhöhung des Arbeitspreises zurückzunehmen bzw. zu stornieren, gebe ich mich nicht zufrieden. Diese Erhöhungen (Grund -und Arbeitspreis) sind rechtsunwirksam.
Ich fordere die Stornierung der Preiserhöhung für den Arbeitspreis und den Grundpreis, sowie die Stornierung der oben angegebenen Jahresabrechnung und eine entsprechend der Forderung angepasste Abrechnung für den Zeitraum 01.02.2019 - 31.01.2020.
23.03.2020 | 09:35
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Aus anderen Fällen ist bekannt, dass Sie den Premiumdienst als Beweis für das Zustellen der Preiserhöhung anführen. Wenn der Postbote z. B. den Brief falsch einwirft oder der Brief verloren geht, erhält der Anbieter ebenfalls keinen Rückläufer. Die Behauptung, der Premiumdienst sei ein Beweis, ist somit falsch.
Ich fordere nun hiermit nocheinmal, die Preiserhöhungen sowie die Jahresabrechnung zu stornieren und eine angepasste Jahresabrechnung zu erstellen. Ausserdem möchte ich mit Wirkung zum 30.04.2020 den Vetrag kündigen.
Sollte ich hierzu keine positive Nachricht erhalten, beabsichtige ich den Fall an die Schlichtungsstelle Energie e. V. gemäss §§ 111a und b EnWG zu übergeben.
Mit freundlichen Grüßen