320 Views | 24.03.2020 | 16:44 Uhr
geschrieben von S. Bokowski

ubup.com (Berlin)

Ubup zahlt nicht. Keine Erstattung wie vereinbart, Gutschein.

Bestell-/Kundennummer: 2337065 und 2313329

Ich habe zwei Artikel aus zwei Bestellungen fristgerecht an ubup retourniert. In eindeutiger Weise, habe ich bei der entsprechenden Abfrage auf der Website über die Erstattungsart, um Rücküberweisung gebeten bzw. entsprechende Auswahl angeklickt. Eben nicht um einen Gutschein. Nun hat ubup mir den Betrag über 78,80 € nicht zurückgezahlt, sondern ihn als Gutschein verbucht.

SCHLAGWORTE

Darüber hinaus habe ich vor zwei Tagen auch über die Kundenhotline von ubup telefonisch nachgefragt, ob die von mir gewünschte Option Rücküberweisung so auch übermittelt wurde, da ich nirgendwo meine Bankdaten angegeben habe. Die Mitarbeiterin bestätigte dies, wollte sich aber nicht auf ein Zahlungsdatum festlegen. Sie meinte ferner, dass meine IBAN einsichtig wäre und die Zahlung auf diesem Wege ohne weitere Angaben vonstatten gehen würde.

Beim Erstellen des Retourescheins, wurde erwähnt, dass es bis zu 7 Tagen nach Eingang der Ware dauern könnte, bis die Rücküberweisung eingeht.

Diese Art von Geschäftsgebaren ist nicht nur inakzeptabel, sondern auch rechtswidrig.

Auch ich werde einerseits ein gerichtliches Mahnverfahren beim Amtsgericht einleiten lassen, sowie mich an den Verbraucherschutz NRW und Berlin wenden. Auch werde ich im Rahmen der aktuellen Datenschutzbestimmungen, diese Informationen an die Redaktion einer Berliner Tageszeitung weiterleiten und den ASTA der freien Universität Berlin informieren.

Dies ist nicht nur ärgerlich für mich auf individueller Ebene, denn es ist mit relativ viel Schreibaufwand verbunden, sondern auch sehr schade hinsichtlich der guten sozialen und ökologischen Aspekte, die mit dem Kauf und Verkauf von second hand Mode verbunden sind.

Ich persönlich werde nicht mehr bei ubup einkaufen.

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Meine Forderung an ubup.com: Erstattung über 78,80 €, wie vereinbart! Kein ungefragter Gutschein.


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Kommentare und Trackbacks (1)


06.05.2020 | 19:59
von ReclaBoxler-5138531 | Regelverstoß melden
Also, ich hatte ein ähnliches Problem, nämlich dass die Retoure entgegen meines ausdrücklichen Wunsches nicht als Paypal Auszahlung, sondern als Gutschein verbucht wurde. Ich habe mal recherchiert. Gesetzlich ist es so, dass beim Online-Kauf ein Unternehmen das Geld nicht einfach als Gutschein verbuchen darf, wenn der Kunde es innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt in einwandfreiem Zustand zurückgegeben hat. Alles was die Firma jedoch als KULANZ zurücknimmt (zb wenn die Retoure nach Ablauf der 2 Wochen eingeht oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist), darf sie tatsächlich als Guthaben verbuchen. Ubup hat über die gesetzliche Widerrufsrecht hinaus noch eine freiwillige Rücknahme der Artikel von 30 Tagen, dh auch nach 30 Tagen nehmen sie den Artikel zurück. Ob sie dann auch das Guthaben nach 30 Tagen in der Zahlungsart auszahlen in der der Kauf getätigt wurde sowie es in den AGBs steht, weiss ich nicht. Deshalb: immer den Artikel innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt zurücksenden. Zweiter Punkt, den ich heute beim Anruf bei Ubup erfahren habe: wenn man mehrere Artikel zusammen in einem Päckchen retourniert, können die Mitarbeiter in der Retourenannahme die Artikel nur als Gutschein im System verbuchen.(!) Deswegen: jeden Artikel einzeln retournieren und einzeln verschicken! Ich hoffe ich konnte behilflich sein. Ich habe heute umstandslos meinen Gutschein in eine Paypalauszahlung ändern können und das Geld ist meinem Konto wieder gut geschrieben.



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