Durch pearl.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 185 Views | 28.03.2020 | 16:38 Uhr
geschrieben von Jana Gust

pearl.de (Buggingen)

Unberechtigter LS-Einzug

Bestell-/Kundennummer: 11956067-J

Ungerechtfertigter Verstoß gegen geschlossenen Kaufvertrag und diesbezüglicher Rechtsbruch

Die Re. 64127419-J wurde in drei Raten eingezogen und hierbei wurden vorangegangene Retouren von anderen Rechnungen verrechnet. Dies wurde per Mail bestätigt, denn dies sei eine übliche Vorgehensweise. Davon steht jedoch nichts im Kaufvertrag und eine vierte Rate einzuziehen unter fadenscheinigen Begründungen ist Datenmißbrauch und verstößt gegen das Datenschutzgesetz.

SCHLAGWORTE

Zahlungserinnerung vom 05.03.2020: offener Betrag: 31,79 Euro + Zinsen: 0,35 Euro +3,50 Euro+2,50 Euro Mahngebühr. Unterschrieben von Inkassostelle!

Angelina Resnik schreibt in ihrer Mail aus der Buchhaltung am 16.03.2020: Zu der Rechnung 64127419 werden Ihnen die Mahngebühren und Zinsen erlassen, überweisen Sie hierzu bitte nur die Hauptforderung in Höhe von EUR 31,79. Kein erbrachter und von mir 5x gewünschter Beweis, wie die sogenannte Forderung aus 31,79 Euro zustande kommt. Lediglich die Behauptung, man hätte die falsche Ratenhöhe 3x! abgebucht. Also dreimal Fehler eingeräumt und da sieht von denen keiner mehr durch. Auch wurde nicht mal versucht, dort durchzusehen. Die Arbeit wollte sich keiner machen. Bei allen drei Einzügen wurden im Verwendungszweck viele andere Rechnungen angegeben. Ich muss raten, dass es Retouren waren aus anderen Rechnungen, wobei man hier nicht zurückzahlte, sondern nur mit offenen Raten verrechnete.

Fazit: Allgemeine Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsunwilligkeit vermischt mit Nötigung von der "Inkassostelle", was einem Straftatbestand gleich kommt.

Ich behalte mir vor, gegen diesen versuchten Betrug Strafanzeige aus allen! rechtlichen Gründen zu stellen.

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Meine Forderung an pearl.de: Schriftl. Mitteilung über Gutschrift der unrechtmäßig zusammen geschusterten "Forderung"


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Kommentare und Trackbacks (7)


30.03.2020 | 10:41
von PEARL Presseabteilung | Regelverstoß melden
Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens durch unseren Kundendienst entstanden, bitten wir in aller Form um Entschuldigung.

Leider mussten wir feststellen, dass eine Lastschrift auf Ihrem Konto nicht eingelöst werden konnte.

Da für PEARL die Zufriedenheit jedes einzelnen Kunden - auch Ihre - an oberster Stelle steht, haben wir Ihnen die Mahngebühren und Zinsen erlassen. Den offenen Betrag haben wir nicht an Inkasso weitergegeben, da wir hoffen Ihr Anliegen ohne weiteren Beteiligten zu klären.

Wir versichern Ihnen, dass wir Sie persönlich kontaktieren und für Sie eine individuelle Lösung finden werden.

30.03.2020 | 16:12
von Jana Gust noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Standardantwort an private Mailadresse erhalten: Zitat: vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Für die Unannehmlichkeiten, die Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens
durch unseren Kundendienst entstanden, bitten wir in aller Form um
Entschuldigung.

Leider mussten wir feststellen, dass eine Lastschrift auf Ihrem Konto nicht
eingelöst werden konnte.

Da für PEARL die Zufriedenheit jedes einzelnen Kunden - auch Ihre - an
oberster Stelle steht, haben wir Ihnen die Mahngebühren und Zinsen erlassen.

Wir bitten Sie daher uns nur den Betrag in Höhe von EUR 31,79 zu überweisen.
Der Kontoauszug wurde Ihnen am 25.03.2020 per E-Mail zugesandt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Joanna Hauschke
PEARL Kundenservice

Also das gleiche faule Anschreiben pro Forma, was ich nach meiner Rückbuchung erhielt. Nicht mal geprüft der Vorgang. Das ist ein faules Pack. Ich als Selbständige wäre längst bankrott bei so einer Arbeitsweise. nichts gelöst und schon gar nicht geprüft. Beharren weiter auf den Bruch des Kaufvertrages. schämen sollte sich Pearl. Werde Strafanzeige erstatten.


31.03.2020 | 09:22
von PEARL Presseabteilung | Regelverstoß melden
Wir haben Ihnen mehrmals einen Kontoauszug zugesandt, auf diesen sind die Gutschriften vorgemerkt. Wir bitten Sie recht herzlich sich mit unsere Mahnabteilung ins Verbindung zu setzen.

Sollten Sie den Betrag an uns überwiesen haben, so senden Sie uns bitte
den Kontoauszug über diese Zahlung an unsere E-Mail Adresse mahnung spider monkey pearl.de

Wir versichern Ihnen, dass wir Sie persönlich kontaktieren und für Sie eine individuelle Lösung finden werden.

13.04.2020 | 18:05
von Jana Gust noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Pearl hat mir inzwischen dreist ein Inkasso Unternehmen auf den Hals gehetzt namens: TeschInkasso. Ich habe Strafanzeige und Strafantrag beantragt.


14.04.2020 | 18:07
von Jana Gust noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zitat Mail Pearl: 09.12.2019
Sehr geehrte Frau Gust,

vielen Dank für Ihre Anfrage und das Vertrauen, das Sie uns
entgegenbringen.

Aufgrund Ihrer Rücksendung wurde auf Ihrem PEARL-Kundenkonto ein
Betrag in Höhe von EUR 14,95 und EUR 4,90 gutgeschrieben. Aus
der Rechnung 64128773 und 64620774. Daher wurden bei der Abbuchung
beide Rechnungsnummern angezeigt.

Diese Gutschriften wurde mit der zweiten Rate der Rechnung-Nr. 64620774
in Höhe von EUR 53,25 verrechnet.

Somit wurde für die oben genannte Rechnung am 29.11.2019 nur ein
Betrag in Höhe von EUR 33,40 von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Unser Bezahlmodul überprüft jede eingehende Bestellung auf die zu
diesem Zeitpunkt möglichen Zahlarten.

Die Prüfung erfolgt vollautomatisch und berücksichtigt eine Vielzahl
individueller Faktoren. Diese können unter Umständen zu einem
Prüfergebnis führen, das nicht alle Zahlarten beinhaltet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Manuela Disch
PEARL Kundenservice

Es gibt also keinen OP von 53,25 Euro, da bereits verrechnet mit GSen und 2019 eingezogen. Mittlerweile wurde von denen ja noch eine GS verrechnet und es erscheint aus dem Nichts ein OP von 31,79 Euro. Mit dieser Mail ist bestätigt, dass alles bezahlt u. eingezogen wurde. Trotzdem bucht Pearl im Januar 2020 manuell diese Summe in meinem Kundenkonto ins Soll!


15.04.2020 | 10:31
von PEARL Presseabteilung | Regelverstoß melden
Wir versichern Ihnen, dass wir Sie persönlich kontaktieren werden.

28.04.2020 | 20:50
von Jana Gust endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Fa. Tesch Inkasso schrieb kürzlich, dass von der "Forderung" Abstand genommen wird und Pearl zurück gezogen hat. Eine von Pearl geforderte Entschuldigung bzw. Stellungnahme ist nicht erfolgt. Aber das Zurückrudern ist eindeutig ein Schuldeingeständnis. Meine Strafanzeige habe ich nicht zurück genommen.




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