Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 314 Views | 31.03.2020 | 11:04 Uhr
geschrieben von Jörg-Dieter Laibach

Deutsche Post AG (Eschweiler)

Bargeld-Entnahme aus geschlossenem Kondolenzbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE


aufgrund des Todesfalls der Mutter meines Schwagers habe ich ihm am Mittwoch,
den 25.03.2020 einen Kondolenzbrief zukommen lassen.
In diesem Brief habe ich 15,00 Euro
- 1 x 10,00-Euro-Schein
- 1 x 5-Euro-Schein
deponiert und den Briefumschlag sorgfältig zugeklebt.
Aus der Adressierung
Trauerhaus Franz Laibach
Kolpingstr. 6
52525 Heinsberg
war erkennbar, dass es sich um einen Kondolenzbrief handelt.

Diesen Brief habe ich (mein Wohnort: Freiherr-vom-Stein-Str. 7, 52249 Eschweiler)
am Mittwoch, den 25.03.2020 um 15:00 Uhr in
52249 Eschweiler-Dürwiß
Grünstraße 20
in den vor der Post-Zweigstelle installierten Briefkasten geworfen.
Die „Nächste Leerung“ dieses Briefkastens war mit 17:00 Uhr angegeben.

Am Donnerstag, den 26.03.2020 gegen 10:00 Uhr hat mein o. g. Schwager
den Kondolenzbrief erhalten; ein Foto ist beigefügt; dieser war aufgerissen,
und das Bargeld war daraus entwendet worden.

Da man einen Defekt in einer automatischen Post-Verteilerstation ausschließen kann und der Postweg von mir deutlich beschrieben worden ist und dieser zeitlich auch sehr kurz war, müsste doch nachprüfbar sein, an welcher Stelle manuelle Eingriffe erfolgten!
Es geht um
- die Postentnahme aus dem o. g. Briefkasten in Eschweiler-Dürwiß
- den weiteren Postverteilungsweg
- die Postzustellung in Heinsberg.

Für eine Überprüfung und Rückmeldung bedanke ich mich vielmals bei Ihnen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Jörg-Dieter Laibach

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 15,00 Euro entwendetes Bargeld aus einem Kondolenzbrief


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


31.03.2020 | 21:40
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post beantwortet leider keine Fragen oder Beschwerden, die sie über Reclabox erreichen.

Versuchen sie es doch bitte direkt über die Kontaktwege auf deutschepost.de.

07.04.2020 | 19:53
von Jörg-Dieter Laibach noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Obwohl ich die Detailangaben zum Diebstahl von 15,- € bereits an die „Deutsche Post AG“ gesandt hatte, sollte ich dieselben Angaben nochmals über ein Formblatt „Nachforschungsauftrag“ dieses Unternehmens einreichen.
Da ich eh Zweifel an einem ernsthaften Kundeninteresse der Post habe, entschied ich mich, meine kostbare Zeit nicht zu vergeuden und habe es nun auf sich beruhen lassen.
Bei der enormen Quote an Gelddiebstahl-Delikten aus Postsendungen und dem Mangel an Interesse, diese zu senken, bleibt dem „Kunden“ kaum eine andere Lösung?


27.04.2020 | 07:45
von Jörg-Dieter Laibach endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die "Deutsche Post AG" meinte (durch ihre "Taktik" einer Verlustanzeige), meine Reklamation "auf die lange Bank" schieben zu wollen.
Da mir meine persönliche Zeit sowie meine Nerven für solch aussichtsloses "Geplänkel" und "Zeitspiel" zu kostbar sind, habe ich es aufgegeben.
Man muss den Eindruck gewinnen, dass dieser "marode Verwaltungsapparat der Post" geradezu mit (i. W. verbeamteten) "Faultieren" besetzt ist, die - über die Jahre ihrer "Services am Kunden :-(" hinweg - sehr ausgeklügelte Taktiken ausgeklügelt haben und praktizieren, um sich in erster Linie "Arbeit vom Hals" zu halten.
Das wiederum schaffen sie sehr erfolgreich.
Ich jedenfalls gebe es auf. die "Faultiere" haben ihr ersehntes Ziel erreicht, und ich bitte Sie, diese Reklamation "ad acta" zu legen und mich nicht zum wiederholten Male an "dieses Elend Deutscher Geschichte" zu erinnern; danke!
Viele liebe Grüße
Jörg-D. Laibach




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