WEMAG AG (Schwerin)
WEMAG akzeptiert Kündigung nicht
Bestell-/Kundennummer: 0001-9608159-1606033
WEMAG definiert den Vertragsbeginn nicht auf den Lieferbeginn, sondern auf die Auftragsbestätigung und widerspricht sogar der eigenen Vertragsbestätigung. Das entspricht nicht den AGBs.
Wie eine andere Beschwerde vor mir habe ich auch Probleme mit der falschen Interpretation seitens WEMAG bzgl. des Vertragsbeginns. Hier der Ablauf:
- Wechselauftrag zu WEMAG im März 2019
- Wechselbestätigung am 16.04.2019
- Vertragsbestätigung am 28.05.2019, explizit erwähnt wird der Vertragsbeginn zum 1.7.2019 (gleichzeitig Start Liefertermin, entspricht den AGB)
- Kündigung eines neues Versorgers im März 2020 zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- WEMAG bestätigt die Kündigung zum 14.04.2021 anstatt zum 30.06.2020
Hier definiert WEMAG wohl die Vertragsbestätigung vom 28.05.2019 als Vertragsbeginn, obwohl in dieser Vertragsbestätigung der Vertragsbeginn, der für die Kündigung relevant ist, explizit auf 1.7.2019 gelegt wird.
Dee Gedanke liegt natürlich nahe, dass WEMAG versucht sich hier um den Neukundenbonus zu drücken. Unabhängig von der Reaktion auf meine Mail an WEMAG, die noch aussteht, finde ich, dass dieses Verhalten öffentlich gemacht werden muss.
08.04.2020 | 12:26
Abteilung: Vertrieb
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihr Feedback. Wir haben Ihren Kündigungstermin korrigiert und hoffen, dass wir Ihre Beschwerde zu Ihrer Zufriedenheit lösen konnten. Andernfalls melden Sie sich gern per E-Mail an servicewemag.com oder telefonisch unter 0385 – 755.2755.
Ärgerlich: natürlich muss man auch den neuen Lieferanten informieren, weil der von einem Wechsel zum April 2021 ausgeht und nicht Juli 2020. sehr viel Arbeit also.