Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 114 Views | 17.04.2020 | 13:44 Uhr
geschrieben von Wojciech Peter Charymski

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Keine Schlussrechnung trotz Beschwerden

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 232 054 533 692

Andere warnen vor diese Firma!

Mein Vertrag bei E.ON ist am 31 Januar 2020 ausgelaufen.

SCHLAGWORTE

Die Firma ist gesetzlich verpflichtet mir innerhalb von 6 Wochen eine Schlussrechnung zu erstellen- §40 Abs. 4 EnWG, dies wurde nicht angehalten.

Ich habe eine E-Mail an den Kundenservice von EON geschrieben und um die Erstellung der Schlussrechnung gebeten. Die Nachricht blieb bis heute (17.04.2020) unbeantwortet.

Ich habe auch mehrmals telefonisch den Kundenservice kontaktiert. Immer ca. 10 Minuten in der Warteschlange gewartet. Die " inkompetente Personen „haben immer versprochen die Sache weiterzuleiten und quasi nächste Woche die Schlussrechnung zu erstellen. Gekommen ist natürlich nichts.

Ich habe bereits die Netzwerkagentur über diesen Vorfall informiert und ein Schreiben mit einer Forderung bis zum 9 April 2020 an EON gestellt. Natürlich ist bis heute nix passiert

Unglaublich, dass E.ON hier anscheinend die Kundengelder zur zinsfreien Finanzierung verwendet und man so viel Zeit investieren muss, um sein Recht zu bekommen!

Aufgrund dieser Erfahrung, kann ich mit Sicherheit sagen, dass ich diese Firma nicht empfehlen würde

Ich werde rechtlich gegen EON vorgehen, außer Schlussrechnung bzw. Guthaben Auszahlung auch noch Schadenersatz fordern.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Schlussrechnung und Guthaben Auszahlung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
17.04.2020 | 13:44
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo Wojciech,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie noch immer auf Ihre Rechnung warten. Das tut uns wirklich leid und es war nicht unsere Absicht, Sie dadurch zu verärgern.

Wir kümmern uns sehr gern darum, dass Sie Ihre Rechnung schnellstmöglich erhalten. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen schönen Start in das Wochenende.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.04.2020 | 15:56
von Wojciech Peter Charymski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, nein absolut nicht.
Das was EON schreibt, habe ich schon mehrmals gehört.

LG
Charymski




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