voxenergie GmbH (Geseke)
Voxenergie sendet postalisch angebliche Stromverträge
Bestell-/Kundennummer: 8790252113
Sehr geehrte Damen und Herren,
ständig erhalten wir Post von voxenergie mit der Aufforderung einen Vertrag zu unterschreiben und zurückzusenden. Zuletzt bekamen wir einen Brief mit einer angeblichen Terminbestätigung und der Nachricht, man beliefere uns seit dem 26.03.2020 mit Strom (woher bloß die Annahme?) und, man würde zum 5. des Monats 334,44 € abbuchen, was extrem weit hergeholt ist, wenn man bedenkt, dass unser momentaner Monatsabschlag bei 95 € liegt. Wir haben nie einen Vertrag unterschrieben, noch mündlich irgendetwas vereinbart. Ein Gespräch über das Telefon hat es nie gegeben. Voxenergie liegen weder unsere Kontodaten, noch eine Einzugsermächtigung vor.
Dies erscheint uns mehr als kurios und wir bitten darum, uns keine Briefe mehr zu senden und auch von Anrufen abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Das IKM Team Lippe-Land
24.04.2020 | 12:45
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Ott,
bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass ein gültiges Vertragsverhältnis mit unserem Unternehmen besteht.
Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 06.02.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden.
Zudem bestätigten Sie Ihren Auftrag mit einer Willenserklärung per SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Die bestätigte SMS enthält den deutlichen Hinweis zu Ihrem Auftrag, alle Preise, die Laufzeit und den Hinweis zur Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Wir können daher davon ausgehen, dass Sie den Auftrag bewusst abgeschlossen haben.
Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 10.02.2020 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht.
Entgegen Ihrer Angaben ist eine Unterschrift auf Ihrer Auftragsbestätigung nicht notwendig, es erfolgte daher auch keine diesbezügliche Aufforderung.
Weiterhin haben wir Sie mit unserem Schreiben vom 04.03.2020 um die Übermittlung Ihrer aktuellen Stromrechnung gebeten, damit unsere Versorgung nahtlos erfolgen kann. Dieser Bitte sind Sie nachgekommen und haben uns in Ihrer E-Mail vom 11.03.2020 die Rechnung übermittelt. Wegen Ihrer aktiven Mithilfe, können wir auch hier davon ausgehen, dass Ihnen der Abschluss des Vertrages bewusst ist.
Mit den korrekten Daten der Belieferungsstelle konnte, wie vertraglich vereinbart, eine Belieferung schnellstmöglich erfolgen.
Sie werden seit dem 26.03.2020 durch voxenergie beliefert.
Die Höhe Ihres Abschlags wird Ihren Angaben entsprechend geprüft und wir informieren Sie in einem separaten Schreiben.
Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt jedoch nicht vor.
Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
gerne können Sie mir den Tonbandmitschnitt vom 06.02.2020 zukommen lassen. Bitte sehen Sie von einer Verneinung ab, es sei aus Datenschutzgründen nicht erlaubt, die Sie bei anderen Betrugsopfern bereits angewandt haben, wie ich dem Internet durch zahlreiche Erfahrungsberichte entnehmen konnte. Der Datenschutz würde nur greifen, wenn Sie den Tonbandmitschnitt an Dritte weitersenden würden. Ich möchte hervorheben, dass es telefonisch nie eine Vertragsvereinbarung noch ein Beratungsgespräch bezüglich eines Stromtarifs gegeben hat. Allenfalls habe ich Sie innerhalb Sekunden am Telefon abgewimmelt.
Dass ich Ihnen eine SMS geschickt habe, ist eine grobe Unterstellung und eine Lüge. Auch dafür könnten Sie mir Ihren Nachweis zusenden.
Eine Auftragserteilung vom 10.02.2020 liegt nicht vor. Ich habe lediglich ein Werbeschreiben Ihrerseits erhalten. In keinem Ihrer Briefe ist eine Widerrufsbelehrung enthalten. Hierfür sende ich Ihnen den Nachweis in Form von Kopien Ihrer gesamten Schreiben zu.
Die Übermittlung meiner letzten Stromrechnung, ersetzt keinesfalls einen Vertragsabschluss, was letztlich auch gesetzlich geregelt ist. Machen Sie sich bitte selber die Mühe und recherchieren Sie diese Thematik. In der Eile habe ich meine letzte Stromrechnung zugesandt, da ich dachte, dass es sich um meinen laufenden Stromanbieter handelt. Sie wissen, dass Sie meine Stromrechnung ausgenutzt haben, um Zugang zu meinen Daten zu bekommen und diese weiterzuverarbeiten. Dies ist gesetzeswidrig, da es zu keiner Zeit mein Einverständnis gab.
Die Benachrichtigung des neuen Stromabschlags vom 29.04.2020, welches ich jedoch erst am 04.05.2020 erhielt, liegt mir vor. Dies ist jedoch nicht die Antwort auf mein Schreiben vom 27.04.2020, welches Ihnen per Einschreiben zugesandt worden ist. Ich füge es hier für die Öffentlichkeit nochmals ein:
„Kunden-Nr. 8790252113
Auftrags-Nr. AFT-VOX-00473594
voxenergie GmbH
Zimmerstraße 78
10117 Berlin
Geseke, den 27.04.2020
Betreff: Androhung rechtlicher Schritte in folgender Angelegenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
ohne unsere vorherige Einwilligung haben Sie unserem bisherigen Stromanbieter gekündigt und liefern uns seit dem 26.03.2020 Strom.
Hiermit widerrufe ich die „Terminbestätigung“ mit sofortiger Wirkung. Da ich nicht ordnungsgemäß über mein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, beträgt die Frist für meinen Widerruf ein Jahr und 14 Tage ab Benachrichtigung der Strombelieferung. Ich nutze hier bewusst das Wort Vertragsschluss nicht, da, weder schriftlich noch mündlich, einer zu Stande gekommen ist.
Des weiteren möchte ich Sie an die Verurteilung vom Landgericht Berlin erinnern, welches besagt, dass Kündigungen laufender Stromverträge Ihrerseits ohne Vollmacht unzulässig sind. Ich erkläre mich bereit, von einer Anzeige wegen Betrugs und Verstöße der Datenschutzverordnung gegen Voxenergie GmbH abzusehen, wenn ich bis zum 13.05.2020 eine Bestätigung erhalte, dass die Strombelieferung mit sofortiger Wirkung gestoppt wird.
Zudem kündige ich an anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen, sollte sich die Angelegenheit nicht umgehend erledigen.
Mit freundlichen Grüßen
Larissa Ott“
Ende des Schreibens. Bitte beachten Sie weiterhin die Frist, die ich Ihnen zum 13.05.2020 gesetzt habe. Andernfalls übergeben ich die Sachlage meinem Anwalt und erstatte Anzeige.
Mit freundlichen Grüßen,
Larissa Ott