0 Views | 26.04.2020 | 11:54 Uhr
geschrieben von Sh. L.

HDI Versicherung AG (Hannover)

Keine Auszahlung trotz klarer Sturmbeschädigung an meinem Pkw

Bestell-/Kundennummer: 43-202-01330-196

Mein Fahrzeug, ein Mercedes CLK, wurde letztes Jahr durch einen starken Sturm beschädigt.

SCHLAGWORTE

Dies habe ich der HDI Versicherung sofort gemeldet. Sie sagten mir, ich solle ihnen einen Kostenvoranschlag zusenden (da es zu einer Häufung dieser Fälle gekommen war und sie nicht überall einen Gutachter hinschicken können). Also begab ich mich zu Mercedes-Benz. Dort wurde mir geraten, ein Gutachten erstellen zu lassen, da der Schaden nicht gering ist. Dies habe ich getan - ich beauftragte einen Gutachter.

Das erstellte Gutachten übersandte ich der HDI Versicherung. Die waren jedoch nicht damit einverstanden, dass ich einen Gutachter beauftragt habe, sodass ich diesen letztendlich selbst bezahlen musste und sein Gutachten somit unerheblich war.

Nun gut - Sie schickten mir stattdessen ihren eigenen Gutachter. Der stellte eine Sturmbeschädigung fest. Bei der Begutachtung ging er jedoch davon aus, dass meine Heckklappe aus Blech besteht und ging deshalb bei der Beschädigung von einem Vorschaden aus. (Dabei habe ich meinen Mercedes einen Monat vor den Vorfall erst ohne einen solchen Vorschaden gekauft, wie auch im Kaufvertrag zu entnehmen ist). Aufgrund dieser Aussage des Gutachters verweigerte die Versicherung die Auszahlung komplett. Ich bat den Gutachter um ein Nachbesichtigungstermin, da sowohl DEKRA als auch mein damaliger Gutachter sagten, dass die Heckklappe definitiv aus Kunststoff besteht und nicht aus Blech. Somit sind die Beschädigungen durchaus den Sturmschaden zuzuordnen.

Der Gutachter der HDI sah daraufhin seinen Fehler ein (nachdem er eine Messung an der Heckklappe durchführte), entschuldigte sich bei mir und erstellte eine erneute Schadenskalkulation. In diesem schrieb er ausdrücklich, dass alle kalkulierten Schäden den Sturmschaden zuzuordnen sind!

Seit über einem Jahr warte ich nun auf die Auszahlung der Schadenshöhe, welche der eigene Gutachter der HDI (!) kalkuliert hat.

Sollte sich das Ganze weiterhin verzögern, sehe ich mich gezwungen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Irgendwann ist man mit seinem Latein am Ende und lässt lieber die Profis ran

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Meine Forderung an HDI Versicherung AG: Auszahlung der Schadenskalkulation, welche der Gutachter der HDI festgestellt hat.


 
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