Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 374 Views | 07.05.2020 | 15:20 Uhr
geschrieben von Claus Fesel

voxenergie GmbH (Berlin)

Keinen Vertrag abgeschlossen - Problem kündigen bzw. widerufen

Bestell-/Kundennummer: KNR-VOX-00258735

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

in Ihrem Schreiben vom 12.03.2020 behaupten Sie, ich hätte einen Liefervertrag mit Ihnen geschlossen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Allem Anschein nach Sind Sie und ich Opfer eines unseriösen Vertriebspartners von Ihnen geworden.

Ich wurde telefonisch kontaktiert und man bat mir eine unverbindliche Energieberatung mit Angebot per SMS und Email an.

Ich habe jedoch nie einem Vertrag zugestimmt.

Mir liegt auch bis heute kein von mir gültiger, unterschriebener Energie-Vertrag vor.

Außerdem vermitteln Sie diese nicht abgeschlossenen Verträge an Energie-Lieferanten, mit denen ich keine Geschäftsbeziehung habe (z. B. Mivolta GmbH – Maxximo Energie) und auch nicht wollte und daher keine Zahlung an diese leiste.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, den Vertrag unverzüglich aufzulösen und davon auch Ihre Sub-Lieferanten zu informieren.

Hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 18.05.2020.

Sollten Sie meiner Forderung nicht nachkommen, dann weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Teilen Sie mir bitte auch mit, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben. Sollten Sie den Nachweis in Form eines Telefonmitschnitts anführen, so weisen Sie bitte nach, dass ich einer Telefonaufzeichnung zugestimmt habe. Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Äußerst hilfsweise widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und kündige beide Verträge fristlos. Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor. Unberechtigte Abbuchungen von meinem Konto werde ich rückgängig machen und den Kontostand berichtigen lassen. Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben? Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Sollte ich bis zum 18.05.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass die Sache damit für Sie erledigt ist.

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Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.05.2020 | 11:39
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Fesel,

bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass Sie einen gültigen Vertrag mit unserem Unternehmen abgeschlossen haben.

Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 10.03.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Aufzeichnung der Auftragserteilung allein für die Beweiserbringung in Gerichtsverfahren angefertigt wurde und daher außergerichtlich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Den Vorwurf, Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert zu haben, weisen wir ebenfalls als unbegründet zurück. Die erforderliche Einwilligung zugunsten unseres Unternehmens lag vor, andernfalls wäre eine telefonische Kontaktierung für werbliche Zwecke nicht erfolgt.

Zudem bestätigten Sie Ihren Auftrag mit einer Willenserklärung per SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Die bestätigte SMS enthält den deutlichen Hinweis auf Ihren Auftrag, alle Preise, die Laufzeit und den Hinweis zur Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Wir können daher davon ausgehen, dass Sie den Auftrag bewusst abgeschlossen haben. Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor.

Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 12.03.2020 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihr Widerruf vom 07.04.2020 erfolgte verspätet. Aus Kulanz wird der Widerruf dennoch anerkannt und wir haben Ihren Auftrag rückabgewickelt. Eine Belieferung wird nicht erfolgen.

Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.05.2020 | 15:27
von Claus Fesel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.05.2020 | 17:08
von Claus Fesel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mitschnitt vom Telefongespräch angefordert


22.05.2020 | 12:34
von Claus Fesel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eigentlich wurde der Widerruf jetzt akzeptiert.
Warte aber noch Auskünfte der Firma über die Widerrufserklärungen an meine vorherigen Strom und Gaslieferanten.
Claus Fesel




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