822 Views | 09.05.2020 | 18:16 Uhr
geschrieben von Fini

Center Parcs Germany GmbH (Aerzen)

Gutscheinregelung

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer 6034248

Endlich.

Jetzt ist von der EU-Kommission bestätigt, dass die Gutscheinreglung nicht rechtens ist.

Centerparc ist verpflichtet das Geld innerhalb 14 Tagen zu überweisen. Ob jetzt von Centerparc mal eine Antwort kommt. Denn auf 4 Mails haben wir nie eine Antwort erhalten.

Centerparc ist für uns erledigt. Wir werden dort nie wieder eine Reise buchen. Es gibt mittlerweile andere Parks, wo das Angebot gleichwertig ist.

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Kommentare und Trackbacks (4)


17.05.2020 | 12:33
von Fini noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Centerpark hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet. Wir haben eine Frist bis 20.05.20 gesetzt, passiert bis dahin nichts, erlassen wir gegen Centerpark einen Mahnbescheid.


31.05.2020 | 13:40
von Fini noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Centerpark meldet sich nicht. Wir haben jetzt einen Mahnbescheid an das zuständige Amtsgericht geschickt. Kann ich jedem nur empfehlen. Das Formular gibt es im Schreibwarengeschäft und das zuständige Amtsgericht für Mahnverfahren kann man bei der Verbraucherzentrale einsehen. Ich hoffe, das viele Leute diesen Weg auch einschlagen und sich nicht weiter vom Centerpark verarschen lassen.


26.06.2020 | 19:49
von Fini noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Was die von CenterParcs sich da leisten kann man nur als kriminell bezeichnen. Nachdem auf 5 Mails und zweimaliger Fristsetzung weder eine Antwort kam, noch mein Geld zurücküberwiesen wurde, haben ich ein gerichtlichen Mahnbescheid zustelle lassen. Einen Tag vor Fristablauf hat Centerparcs durch ihre Rechtsanwälte Widerspruch ohne Begründung eingelegt. Für evtl. Klageerhebung war da gleich ein Zahlungsbeleg über 177,50 € beigefügt, ohne diese Zahlung geht gar nichts weiter. Der Rechtsschutz hat geraten,
nochmal direkt per Einwurfeinschreiben an Center Parcs die Rücküberweisung mit Fristsetzung zu verlangen und darauf hinzuweisen, dass vor Klageerhebung nicht zurückschreckt wird.


22.08.2020 | 17:38
von Fini noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Einige Tage nach Widerspruch des Mahnbescheides bekamen wir von einem Rechtsanwalt Post. Hier wurden wir gebeten keine weiteren gerichtlichen Schritte einzuleiten um die Kosten nicht in die Höhe zu treiben. Nach einer Woche hatten wir das Geld von Centerpark und die ausgelegten Kosten von 35,50 Euro für den Mahnbescheid. Wir können jedem nur raten nicht hinhalten lassen, sondern einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.




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