8 Views | 15.05.2020 | 14:40 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5389658
Die überfällige Rückerstattung im Rahmen der Stromendabrechnung wird trotz mündlicher sowie schriftlicher Erinnerungen mit gesetzter Frist nicht ausgezahlt.
Die überfällige Rückerstattung im Rahmen der Stromendabrechnung wird trotz mündlicher sowie schriftlicher Erinnerungen mit gesetzter Frist nicht ausgezahlt.
Es wird nun ein entsprechender Antrag bei der Schlichtungsstelle für Energie erfolgen. Die unnötig, vermeidbaren zusätzlichen Fallpauschalen in Höhe von 100,-- bis 450,-- EUR ist das Unternehmen gesetzlich verpflichtet zu tragen.
Dieser Stromanbieter ist gemessen an meinen persönlichen Erfahrungen nicht empfehlenswert.
Meine Forderung an Jura Power GmbH & Co. KG:
391,96 EUR
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