Immergrün Energie (Köln)
Gebühr für Rechnungskorrektur bei Jahresabrechnung
Bestell-/Kundennummer: 26801E1512
Stromanbieter Immergrün verlangt Gebühr für Korrekturrechnung
Bin seit 2017 Kunde bei Immergrün. Bis dato immer zufrieden. Nun erhielt ich am 8.5.2020 eine Jahresabrechnung mit einer Nachzahlungsfordnerung in folge höherem Verbrauch. Erst einmal nichts bei gedacht, vor allem da im Rechnungstext steht das die Basis der Rechnung die übermittelten Daten des Netzbetreibers (die Stadwerke vor Ort) wären.
Zufällig musste ich an den Schaltschrank und mir fiel auf das der Wer über 300kWh unter meiner Rechnung lag. Ich habe abgelesen und den Wert an Immergrün übermittelt mit der Bitte um eine neue Rechnung. Rückantwort - Klar tun wir, aber das kostet, denn sie wurden schon abgerechnet. Für mich nicht OK u. wischiwaschi, denn ohne abgerechnet zu werden gäb's auch keine Rechnung die zu korrifgieren wäre.
Was auffällig ist für mich, ist das ich laut fehlerhafter Rechnung nachzahlen müsste und mit den richtigen Werten ein Guthaben hätte, welches dann durch die "Gebühr" vermutlich verbraucht würde.
Ich sehe nicht ein für einen Fehler, welcher nicht auf meinem Mist gewachsen ist, auch noch zu zahlen. Meiner Meinung nach wäre Immergrün verpflichtet gewesen deutlich in der Rechnung darauf hinzuweisen, das der Verbrauch geschätzt ist und nicht fälschlicherweise behaupten das die Werte vom Netzbetreiber stammen.
Ich habe auf die "Antwort" aktuell der Rechnung förmlich widersprochen und Immergrün spezifisch für diese Rechnung untersagt abzubuchen, sowie ausgeführt das dieses Verbot nicht die Abbuchungserlaubnis für die monatl. Abschläge umfasst.
20.05.2020 | 11:35
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Seemann,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Beschwerde ist gelöst