Mädchenflohmarkt GmbH (Stuttgart)
Support sieht grundsätzlich Käuferin im Recht!
Bestell-/Kundennummer: B-1560911
Ich habe ein Paar Schuhe über Mädchenflohmarkt verkauft. Die Käuferin hat nach Erhalt der Ware angeblich einen Mangel festgestellt und mir unterstellt, dass meine Produktbeschreibung nicht wahrheitsgemäß sei. Sie bestand darauf, die Schuhe zurückzusenden.
Ich konnte durch Fotos beweisen, dass die Schuhe vor Verkauf einwandfrei waren. Dem Support reichte das als Beweis nicht aus und sah die Käuferin im Recht. Reichen Beweise nicht aus gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" - der Support sieht die Käuferin als Angeklagte und nicht mich. Absolut dreist!
04.06.2020 | 15:40
Abteilung: Support
Liebe Elena,
Es tut mir sehr leid, dass Du mit der Lösung dieses Vorfalls nicht zufrieden warst.
Wenn Aussage gegen Aussage steht, ist es oftmals sehr schwer für unseren Support eine Entscheidung zu treffen, doch meine Kollegen haben Dir bereits erklärt, wie es zu dieser Entscheidung kam. Leider können wir bei solchen Fällen nicht immer alle Beteiligten glücklich machen. Wir hoffen hierfür auf Dein Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst