Regionale EnergieWerke GmbH (Düsseldorf)
Versteckte, überzogene Preiserhöhung
Preiserhöhung um über 350% des Strompreises wurde versteckt mitgeteilt. Die Preiserhöhung ist unzulässig, doch der Anbieter weigert sich, sie zurückzunehmen.
Ähnlich wie bereits von mehreren Kunden des "Dauer Garantie"-Tarifs von Regionale Energiewerke hier beschrieben, bin auch ich Opfer einer versteckt mittgeteilten und deutlich überzogenen Preiserhöhung dieses Tarifs geworden. Die Preiserhöhung ist mir erst durch eine zunächst unerklärliche Erhöhung der Abschlagssumme in der ersten Abrechnung des zweiten Vertragslaufjahrs aufgefallen.
Ich habe die Preiserhöhung sofort schriftlich angefechtet, als ich sie bemerkt habe. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Regionale Energiewerke bereits wegen eines ähnlichen Vorgehens abgemahnt. Das Schreiben, in dem die Erhöhung angekündigt wurde, ist aus mehreren Gründen unzulässig, unter anderem:
1. Die Preiserhöhung war versteckt - das Schreiben genügt nicht dem §41 (3) EnWG, weil nicht mit einer Berechnungsgrundlage erklärt wurde, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt (widerspricht dem Urteil des BGH VIII ZR 247/17). Zudem ist es irreführend in Hinblick auf Betreff ("Aktuelle Neuigkeiten") und Wortlaut ("sehr gute Nachricht", Betonung eines sinkenden Arbeitspreises), während die eigentliche Preiserhöhung durch fehlende Hervorhebung, Erwähnung in einem Nebensatz mitten in einem langen Absatz auf der letzten Seite des Schreibens, Zahlen als Text im Fließtext versteckt, verwirrende Inbezugsetzung von Jahres- und Monatspreisen sowie Umschreibung des Worts "Preiserhöhung" verschleiert wird.
2. Die Preiserhöhung des Grundpreises um gut 350% (Grundpreis von 7,75 € auf 35 € pro Monat - der Arbeitspreis wurde um 0,0001 Euro von 25 ct/kWh auf 24,99 ct/kWh "heruntergesetzt") ist völlig überzogen, ohne dass dies ausreichend begründet wurde. Der deutschlandweite Durchschnitt von Strompreiserhöhungen liegt 2020 bei knapp 7%.
Auf meine Aufforderung zur Zurücknahme der widerrechtlichen Preiserhöhung und die ausführliche Begründung der Widerrechtlichkeit hat Regionale Energiewerke unzureichend reagiert. Der Anbieter ging kaum auf meine Argumentation ein, sondern teilte nicht nachvollziehbare Gründe für eine Preiserhöhung mit (unter anderem steigenden Konkurrenzdruck - wie soll das denn zu Preiserhöhungen führen?), weiter ohne Berechnungsgrundlage. Auf meinen darauffolgenden Hinweis auf die Ungültigkeit dieser "Gründe" sowie die erneute Forderung der Rücknahme der Preiserhöhung machte der Anbieter mir dann ein "Kompromissangebot" - immer noch meilenweit über einer im gesetzlichen Rahmen vertretbaren Preiserhöhung (Erhöhung Grundpreis um 65%, Arbeitspreis um 18%). Dieses "Kompromissangebot" erfolgte weiterhin ohne Bereichnungsgrundlage oder sonst nachvollziehbare Begründung.
Angesichts der Uneinsichtigkeit der Regionale Energiewerke sehe ich mich nun gezwungen, das Vorgehen des Anbieters öffentlich zu machen. Ich erwarte eine rückwirkende Rücknahme der Preiserhöhung und der entsprechenden Erhöhung der Abschlagszahlungen innerhalb der nächsten 14 Tage.