Von voxenergie beantwortete Beschwerde. | 262 Views | 02.06.2020 | 09:34 Uhr
geschrieben von David Schulze

voxenergie GmbH (Berlin)

Vertragsbindung trotz fristgerechten Widerrufs/Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 8790256988

Voxenergie versucht einer Familie nach einem Werbeanruf auf der Basis eines mündlichen Anbietervertrages und des fristgerechten Widerrufs/Kündigung einen Stromvertrag mit 24-monatiger Laufzeit aufzudrängen.

Unsere Familie wurde kurz nach einem Umzug telefonisch von ->voxenergie kontaktiert.

SCHLAGWORTE

Der ->werbende Anruf ließ mich fälschlicherweise in dem Glauben, mich für einen Berliner Vertreter der Greenpeace Energy zu entscheiden.

Das Ergebnis war ein Auftragsschreiben (Datum: 14.04.2020) mit ->Terminbestätigung zum 22.04.2020. Dieser ->Auftrag (Nr.: AFT-VOX-00481510) wurde von unserem Haushalt am 17.04.2020 mit dem Titel ->Vertragskündigung im Rahmen der Frist des gesetzlichen Widerrufsrechts mit Angabe der Auftragsnr. + Zählernr. und Datum des Vertragsschreibens gekündigt.

Reaktion der voxenergie GmbH war nach einiger Zeit lediglich ein ->telefonischer Anruf mit dem Verweis auf die vertragliche Gebundenheit von 24-Monaten, die nur mit dem alleinigen Titel ->Widerruf hätte gekündigt werden können, weshalb der Vertrag jetzt bis zum 21.04.2022 gelten würde.

Darauf folgten mehrmalige Anschreiben von unserer Seite, die ein ->eindeutiges Vertragsende fordern und auf die fristgerechte Vertragskündigung verwiesen, die rechtlich gesehen nach jüngsten Informationen sogar garnicht im Rahmen dieser Frist sein müsste.

voxenergie beantwortet das grundsätzlich mit ->Sonderangeboten bei Stromtarifen für entgegenkommende Vertragspartner.

voxenergie ist als ->unseriöser Stromanbieter anzusehen, der seine ->Vertragspartner nicht ernst nimmt. Er tritt ->per Anruf und nicht aussagekräftigen E-Mails an seine Kunden heran und möchte sich dadurch ->rechtlich unerreichbar machen.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Vertragskündigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.06.2020 | 09:16
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Schulze,

aufgrund Ihrer Beschwerde wurde der Sachverhalt von uns überprüft und wir teilen Ihnen mit, dass Sie einen gültigen Vertrag abgeschlossen haben.

Grundlage für den gültigen Vertragsabschluss ist der mit Ihnen durchgeführte Tonbandmitschnitt vom 02.03.2020, welcher mit Ihrem Einverständnis aufgezeichnet wurde. Diese Tonbandaufzeichnung beinhaltet sämtliche Vertragsdetails zu Ihrem gewählten Tarif. Zudem wurde dieser von einer unabhängigen Qualitätsabteilung streng kontrolliert und für gut befunden. In dem Gespräch ging es eindeutig um einen Vertragsabschluss mit voxenergie.

Den Vorwurf, Sie unerlaubt telefonisch kontaktiert zu haben, weisen wir ebenfalls als unbegründet zurück. Die erforderliche Einwilligung zugunsten unseres Unternehmens lag vor, andernfalls wäre eine telefonische Kontaktierung für werbliche Zwecke nicht erfolgt.

Zudem bestätigten Sie Ihren Auftrag mit einer Willenserklärung per SMS von Ihrer Mobilfunknummer. Die bestätigte SMS enthält den deutlichen Hinweis auf Ihren Auftrag, alle Preise, die Laufzeit und den Hinweis zur Kündigung Ihres bisherigen Anbieters. Auch in der zu bestätigenden SMS ist deutlich erkennbar, dass ein Vertrag mit der voxenergie abgeschlossen wird.

Im Anschluss an Ihre Auftragserteilung erhielten Sie die Auftragsbestätigung vom 05.03.2020 mit ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung.

Wir weisen Sie auch auf Ihre Email vom 16.03.2020 hin. Sie übermittelten uns, wie aufgefordert, die Rechnung Ihres bisherigen Anbieters und können auch aufgrund des Inhalts der E-Mail davon ausgehen, dass Sie bewusst einen Vertrag mit voxenergie abgeschlossen haben.

Ihr Widerruf vom 17.04.2020 erfolgte deutlich verspätet und kann daher nicht als Widerruf berücksichtigt werden.

Ihre Kündigung wird, gemäß der Vertragslaufzeit, zum 21.04.2022 wirksam.

Ein Grund, der zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, liegt hier nicht vor.

Wir hoffen Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.06.2020 | 14:21
von David Schulze noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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