Höffner (Gründau-Lieblos)
Küchenkauf Möbelhaus Höffner in Gründau-Lieblos
Bestell-/Kundennummer: 1259021
Falsche Frontnummer durch Küchenbearbeiter - kein Reklamationsgrund
Per Kaufvertrag 1259021 vom 17. Dezember 2019 wurde der Kauf einer Küche mit Möbel Höffner in 63584 Gründau-Lieblos abgeschlossen. Bei der Lieferung und Montage der Küche wurde ein Sachmangel festgestellt und angezeigt (Reklamation). Anstelle der Küchenfront Nr 116 wurde die Front 113 geliefert. Diese wurde durch den Küchenbearbeiter des Möbelhauses fälschlicherweise in den Auftrag anstelle der Front Nr. 116 aufgenommen. Zum Zwecke der Dokumentation hatte die Käuferin zum Zeitpunkt der Bestellung im Möbelhaus ein Foto mit der korrekten Frontnummer erstellt; dieses Foto wurde als Beweis dem Küchenservice am 25. März zugesendet. Die Käuferin war beim Abschluss des Kaufvertrags zudem in Begleitung, die die Dokumentation der Front Nr 116 bezeugt.
Ein finaler Bestellabgleich durch den Küchenberater insbes. mit Blick auf die Frontfarbe und Korrektur der fehlerhaften Eingabe und Bestellung der Front 116 wurde seitens des Sachbearbeiters versäumt. Somit wurde die Küche in der falschen Farbe geliefert; es liegt ein Sachmangel nach §434 BGB vor. Im Rahmen der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte nach §437 BGB besteht nach § 439 BGB ein Anspruch auf umgehende Nacherfüllung sowie Lieferung einer mangelfreien Küche.
Das Möbelhaus Höffner teilte uns mit, dass der Hersteller einen Austausch der Fronten ablehne, weshalb das Möbelhaus bei einem Austausch die Kosten
tragen müsste. Da hier kein Reklamationsgrund vorliege, bleibe man bei der Ablehnung.
Wie dargestellt, lag der Fehler auf Seiten des Küchenbearbeiters, der die Bestellung in das System vollzogen hat, nicht bei der Kundin, die die korrekte Frontnummer auf Ihrem Telefon gespeichert hatte.
03.07.2020 | 08:21
Abteilung: Möbel Höffner
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