232 Views | 03.06.2020 | 19:51 Uhr
geschrieben von Andreas Gillmann

toom Markt (Einbeck)

Werkzeugverleih

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 107900002770

Werkzeugverleih

Ich habe mir über Himmelfahrt (20.05 - 22.05.20) beim Toom Baumarkt eine Rüttelplatte

ausgeliehen. Leider wurde ich nicht darüber informiert, dass ich den Feiertag auch bezahlen muss. Ich hätte von einem guten Service erwartet darauf hin gewiesen zu werden.

Lediglich wurde mir dann gesagt, dass dies im Kleingedruckten ja auch im Mietvertrag steht.

(Ich könne mich ja an den Vermieter Fa. Rentpartner wenden)

Kein Verständnis oder jegliches entgegenkommen selbst vom Abteilungsleiter.

Ps. Auch der Vermieter Rentpartner beruft sich auf das Kleingedruckte und ist zu keinen

entgegen kommen bereit.

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Meine Forderung an toom Markt: Erstattung vom Feiertag oder eine Gutschrift.


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Kommentare und Trackbacks (4)


04.06.2020 | 13:41
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Und wenn Sie bei einer Autovermietung ein Fahrzeug anmieten - soll Ihnen der Vermieter dann auch sagen, dass der Feiertag natürlich mitbezahlt werden muss?

11.06.2020 | 07:22
von Andreas Gillmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe leider keine Antwort bekommen
auf meine Beschwerde bekommen.


25.06.2020 | 08:22
von Andreas Gillmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis jetzt habe ich leider noch keine Antwort bekommen.


16.07.2020 | 09:29
von Andreas Gillmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Antwort auf die Beschwerde bekommen.




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