Von Haufe-Lexware beantwortete Beschwerde. | 316 Views | 08.06.2020 | 15:09 Uhr
geschrieben von Dagmar Stahlmann

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Freiburg)

Fünffacher Preis / Die Lexware-Falle

Bestell-/Kundennummer: 98588857

Betrugsverdacht, Lexware-Falle, unseriöses Unternehmen

Wir haben bei Lexware im September letzten Jahres die Software Financial Office premium zum Testen bestellt und eine Auftragsbestätigung mit monatlichen Kosten von EUR 23,68 bekommen.

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2 Bilder

Berechnet werden dann jedoch EUR 130,33. Das ist mehr als das 5-fache der bestätigten Kosten. Außerdem hatte man mir bei der telefonischen Beratung vor Beauftragung gesagt, der Vertrag sei monatlich kündbar, auch nach der Probezeit von 30 Tagen.

Als wir uns dann im Dezember für eine andere Software entschieden haben und den Vertrag kündigten, teilte man uns mit, dass der Vertrag nun eine Laufzeit von 12 Monaten habe. Weil wir den Fehler gemacht haben, nicht auf einer schriftlichen Bestätigung der telefonisch zugesagten Kündigungsfrist zu bestehen, haben wir die geänderte Kündigungsfrist akzeptiert.

Mehrere Mails, dass die Mehrkosten nicht gezahlt werden mit Hinweise auf die Auftragsbestätigung, werden ignoriert und nun wurde der hauseigene Inkassodienst eingeschaltet.

Wir haben vor, im weiteren Verlauf unsere Rechtsanwältin einzuschalten, wenn wir außergerichtlich mit dieser Firma nicht weiterkommen. Eine Anzeige wegen Betrugs wird auch überlegt.

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Meine Forderung an Haufe-Lexware GmbH & Co. KG: Gutschrift der nicht gerechtfertigten Mehrkosten und Storno von Inkassokosten und Zinsen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.06.2020 | 15:09
Firmen-Antwort von: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

es tut uns leid das es Unstimmigkeiten zu Ihrem Produkt bzw. der Abrechnung und der Laufzeit gibt, die wir natürlich gern mit Ihnen gemeinsam klären möchten. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Kundennummer oder Kontaktdaten mit.

Mit freundlichen Güßen

A. Schenk

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Kommentare und Trackbacks (8)


08.06.2020 | 15:09
von HAUFE-LEXWARE GMBH & CO. KG

Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,

es tut uns leid das es Unstimmigkeiten zu Ihrem Produkt bzw. der Abrechnung und der Laufzeit gibt, die wir natürlich gern mit Ihnen gemeinsam klären möchten. Bitte teilen Sie uns dafür Ihre Kundennummer oder Kontaktdaten mit.

Mit freundlichen Güßen

A. Schenk



12.06.2020 | 09:21
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ihre Nachfrage, ob die Beschwerde gelöst ist, kann ich leider nicht bestätigen. Statt dessen hat mir die Firma Haufe-Lexware mitgeteilt, dass man innerhalb einer Rechnung "nicht eine einzelne Position reklamieren kann". Wir haben in Kürze einen Termin mit unserer Rechtsanwältin in dieser Sache. Ich kann nur weiterhin vor dieser Firma und den Geschäftsgebahren warnen. P.S. Die Kundennummer und die Kontaktdaten haben wir Haufe-Lexware noch einmal per Mail mitgeteilt, diese Daten sind aber auch aus den eingestellten Bildern zu entnehmen.


19.06.2020 | 09:55
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
nein, die Beschwerde ist nicht gelöst. Haufe-Lexware will wohl auf den unberechtigten Kosten bestehen. Wir haben Anfang dieser Woche alle Informationen an unsere Rechtsanwältin gegeben zur weiteren Bearbeitung.

Bleiben Sie gewarnt vor dieser unseriösen Firma.
Dagmar Stahlmann


28.06.2020 | 11:36
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, es wurde gefragt, ob die Beschwerde vom 08.06.2020 gelöst sei.
NEIN, sie ist nicht gelöst. Ich habe alle Angaben, die von Haufe-Lexware angefragt wurden noch einmal geschickt. Es tut sich von deren Seite nichts.
Unsere Rechtsanwältin hat alle Unterlagen, um die Angelegenheit zu übernehmen. Scheibar möchte es Haufe-Lexware darauf ankommen lassen.
Über die Art der Umsatzgewinnung diese Firma kann ich nur den Kopf schütteln und davor weiterhin warnen. Tappen Sie nicht in diese Falle.


29.06.2020 | 12:18
von HAUFE-LEXWARE GMBH & CO. KG

Sehr geehrte Frau Stahlmann,

wir können Ihren Unmut verstehen und gern möchten wir hier noch dazu Stellung nehmen und einige grundsätzliche Informationen geben, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Wir verkaufen bei uns direkt alle Produkt im Abonnement und als Download (außer Taxman, QuickSteuer, Finanzmanager).
Die Mindestlaufzeit des Abos beträgt 1 Jahr (bei Bestellung ersichtlich) und wenn keine Kündigung vor Ablauf erfolgt, verlängert es sich um 1 Jahr.
Kündigen kann man natürlich jederzeit, aber die Kündigung wird erst zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gültig (AGB).
Wir bieten eine Ansichtsfrist von 30 Tagen, um das Originalprodukt ausgiebig zu prüfen.
Bei Gefallen behält man es und zahlt die Rechnung nach den 30 Tagen, die man am Anfang erhält mit allen Informationen und dem gültigen Preis (Zahlung monatlich oder jährlich möglich).
Bei Nichtgefallen innerhalb der 30 Tage Tage melden und Rückgabe wie hier beschrieben veranlassen: https://shop.lexware.de/30-Tage-Test
Die Rechnung ist dann natürlich hinfällig.
Bei der Bestellung ist der Preis des Programes eindeutig ersichtlich, auch auf der Rechnung und Sie erhalten eine Bestätigung mit Seriennummer und Downloadlink.
Die oben gezeigte Bestätigung ist für das Support-Service-Paket, welches für 19.90 € netto dazu gebucht werden kann.
Das ist eine tolle Sache, für diesen Preis kann man den Anwendungssupport für alle Bereiche unter einer kostenfreien Rufnummer kontaktieren und erhält auch Support per E-Mail.
Auf allen erhaltenen Monatsrechnungen ist dies eindeutig ersichtlich, wofür welcher Preis steht, daher ist 5-fach-Preis bzw. Abofalle nicht korrekt.
Falls etwas unklar auf den Rechnungen ist, bitte immer zeitnah bei unserem Kundenservice unter 0800 5398 011 zur Klärung melden.
Gern versuchen wir dennoch einen Konsens zu finden und eine Rückmeldung wird erfolgen.

Viele Grüße und alles Gute
Ihr Haufe-Lexware Service-Team



02.07.2020 | 16:25
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ihre Anfrage: Nein, die Beschwerde ist noch gelöst. Wir haben die Angelegenheit unserer Rechtsanwältin übergeben.

Weiterhin Warnung vor diesem hoch-unseriösen Unternehmen.


09.07.2020 | 16:49
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, die Beschwerde ist nicht gelöst. Völlig unbeeindruckt von der Übergabe an unsere Rechtwsanwältin schickt die Firma Haufe-Lexware weiterhin Forderungen.

Warnung an alle: Tappen Sie nicht in diese Abzocker-Falle. Sie haben außer mehr Aufwand für das Abwehren von ungerechtfertigten Forderungen keinen Mehrwert duch die Produkte dieses Unternehmens.


24.07.2020 | 09:47
von Dagmar Stahlmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ihre Anfrage, ob der Fall gelöst ist, muß ich derzeit noch verneinen.

Nachdem unsere Anwältin die Firma Haufe/Lexware aufgefordert hat, die Forderungen zu belegen, kam ein Kulanzangebot. Dieses Kulanzangebot wird durch unsere Anwältin geprüft.

Bleiben Sie weiterhin vorsichtig mit Bestellungen und/oder Testbestellungen bei der Firma Haufe/Lexware.




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