Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 119 Views | 31.05.2020 | 13:16 Uhr
geschrieben von Holger Haars

Immergrün Energie (Köln)

Rückwirkende Preiserhöhung, Kündigung wird ingnoriert

Bestell-/Kundennummer: G27611A1449

Am 05.05.2020 bekam ich von der immergrün GmbH die jährliche Verbrauchsabrechnung für die Erdgaslieferung. In dieser Abrechnung wurde eine vollkommen überhöhte Nachzahlung für den monatlichen Grundpreis gefordert. In dieser Abrechnung war eine Preiserhöhung von 01.04.2019 bereits berücksichtigt. Trotzdem war Nachzahlungsbetrag immer noch deutlich zu hoch.

SCHLAGWORTE

Daraufhin wiedersprach ich der Kündigung und bat um die Zusendung einer korrigierten Rechnung. Am 13.05.2020 kontaktierte mich ein Mitarbeiter des Kundenservice und erklärte mir, dass es im letzten Jahr (2019) noch eine zweite Preiserhöhung gab. Er teilte mir außerdem mit, dass das Schreiben zu dieser Preiserhöhung mit der Post versandt wurde. Informationen wann die Preiserhöhung durchgeführt wurde oder auf welchen Betrag der Grundpreis erhöht wurde, bekam ich allerdings nicht. Aus der Rechnung sind diese Informationen auch nicht zu entnehmen. Nach den Preiserhöhungen wurden auch die monatlichen Abschlagszahlungen nicht erhöht. So, dass man es als Kunde auch möglichst nichts merkt, wenn heimlich die Preise erhöht werden. Ansonsten wäre man stutzig geworden, wenn plötzlich monatlich das Konto mit höheren Abbuchungen belastet worden wäre. Das Schreiben über die Preiserhöhung wollte mir der Mitarbeiter des Kundenservice auch nicht noch einmal zuschicken. Ich vermute, dass es dieses Schreiben gar nicht gibt.

Ich schrieb daraufhin sofort eine Kündigung und machte von einem Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen Gebrauch. Außerdem entzog ich der immergrün GmbH die Einzugsermächtigung. Der Eingang der Kündigung und der Entzug der Einzugsermächtigung wurden mir am 20.05. und 21.05.2020 bestätigt. Außerdem teilte mir immergrün mit, das eine Kündigung nicht möglich sei, erhöhte die Abschlagszahlungen und forderte mich zur weiteren Zahlung auf. Ich übersandte daraufhin eine korrigierte Rechnung an immergrün und überwies den korrekten Rechnungsbetrag. Per Mail teilte ich mit, dass ich den Vertrag als beendet betrachte und keine weiteren Zahlungen leisten werde. Am 26.05.2020 bekam ich dann die erste Mahnung, welche ich natürlich ignorierte. Mal sehen, wie es weitergeht. Blöd ist nur, dass ich keinen neuen Energieliefervertrag bei einem seriösen Anbieter abschließen kann, solange mir die Kündigung nicht betatätigt wird. Naja, dann machen wir halt die große Runde und warten auf das erste Schreiben von einem Inkassounternehmen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Immergrün Energie: Bestätigung der Kündigung, Korrektur der fehlerhaften Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.06.2020 | 12:59
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Haars,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


07.06.2020 | 22:50
von Holger Haars gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!