Durch Mädchenflohmarkt endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 138 Views | 20.06.2020 | 12:44 Uhr
geschrieben von Anna Larionova

Mädchenflohmarkt GmbH (Stuttgart)

Fehlende Auszahlung

Bestell-/Kundennummer: MF2733845RE

Ich habe schon mehrmals Klamotten und Schmuck auf dieser Webseite verkauft.

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2 Bilder

Die Auszahlungen dauern immer lange. Diesmal hab ich einer Person zwei Sachen verkauft und beide in einem Paket verschickt.

Dann bekam ich die Auszahlung. Dann der Hammer: es wurde nur eine Sache ausbezahlt! Der Rest fehlt!

Bei der Bestellung steht, dass das Geld zur Auszahlung freigegeben worden ist. Wo ist das Geld für die zweite verkaufte Sache hin?

Ich möchte mein Geld wiederhaben! Es handelt sich um 108 €!

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Meine Forderung an Mädchenflohmarkt GmbH: 108,00€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.07.2020 | 09:39
Firmen-Antwort von: Mädchenflohmarkt GmbH
Abteilung: Support

Guten Tag,

es tut mir leid, dass es Unklarheiten bezüglich der Auszahlung gibt.

Die Auszahlung für den zweiten Artikel konnten wir nicht freigeben, da die Käuferin ein Problem mit dem Artikel gemeldet hatte. Wie ich sehe wurde die Bestellung inzwischen storniert, da der Artikel nicht der Beschreibung entsprach. Über Problemmeldungen informieren wir immer per Benachrichtigung im Account, sowie per E-Mail.

Die Abrechnung MF2733845RE wurde fristgerecht am 4. Tag nach Erhalt der Ware freigegeben und am Tag, nachdem Sie die Auszahlung anforderten (10.06.2020) von unserem Zahlungsdienstleister an Sie überwiesen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


27.06.2020 | 13:30
von Anna Larionova noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute (27.06.2020) hat sich Mädchenflohmarkt nicht bei mir gemeldet. Ware ist weg und mein Geld auch! Eine Frechheit. Ich werde wohl gerichtliche Schritte einleiten müssen.


02.07.2020 | 10:27
von Anna Larionova endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wieso vertrösten Sie mich mit diesen Aussagen? Ich möchte meine Ware zurückhaben! Ich weiß dass die Käuferin ein Problem gemeldet hat, dies ist aber kein Grund die Ware einzubehalten. WANN BEKOMME ICH MEINE WARE ZURÜCK?




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