Von CHECK24 Vergleichsportal beantwortete Beschwerde. | 431 Views | 20.06.2020 | 12:16 Uhr
geschrieben von Nebile Ünal

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Flug annuliert, Erstattung wird nicht bezahlt!

Bestell-/Kundennummer: Buchungsnummer LESQVP und IWQURO / LLTME5

Wir hatten Sie als Online-Reisebüro gewählt und von Ihnen einen Rechnung erhalten.

Wir machen folgende Ansprüche geltend: Flugpreiserstattung 160,92 € und 401,84 €. Wir fordern Sie auf, die Beträge binnen sieben Tagen auf das Ihnen schon bekannte Konto zu überweisen:

Laut Verbraucherzentrale steht mir bei Flugannullierung der voller Erstattungsbetrag zu. Sollte ich von Ihnen nichts hören, werde ich nach Fristablauf die Angelegenheit an meinem Rechtsanwalt weiterleiten.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Erstattung der Flugpreises 160,92 Euro und 401,84


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.06.2020 | 16:19
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service unzufrieden sind. Natürlich möchten wir Ihnen auch in dieser Situation individuell die beste persönliche Beratung bieten. Sie haben die Zahlungen für Ihre Reise direkt an Ihren Reiseveranstalter geleistet. Daher ist ausschließlich Ihr Reiseveranstalter für die Erstattung Ihrer abgesagten Reise verantwortlich. CHECK24 hat leider keine Möglichkeit, die Erstattung bereits geleisteter Zahlungen zu beschleunigen oder für Sie durchzusetzen.

Gerne informieren wir Sie individuell, um die Folgen der Corona-Pandemie für Sie so gering wie möglich zu halten. Sie erhalten hierzu noch eine separate E-Mail von uns.

Beste Grüße

Tanja, CHECK24

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Kommentare und Trackbacks (33)


29.06.2020 | 15:20
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


02.07.2020 | 18:22
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


03.07.2020 | 07:28
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.07.2020 | 09:06
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.07.2020 | 09:01
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.07.2020 | 10:45
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie wissen habe ich am 22.07.2020 per Einscheriben und E-Mail,
an die Ukraine Airlines Berlin (Deutschlandvertretung)
wegen der Rückersattung eine Frist bis zum 05.08.2020 gesetzt.

Sollte Ihnen bis zum 05.08.2020 die beiden o. g. Überweisungen von der Ukraine Airlines eingehen, bitte ich Sie umgehend um eine Nachricht.

Wie ich Ihnen schon bereits mitgeteilt habe, werde ich nach Ablauf der o. g. Frist, die
Angelegenheit umgehend an meinem Rechtsanwalt weiterleiten.

Folgendes: Zum schluss möchte ich Ihnen mitteilen, dass es wirklich traurig bzw. nicht Kundenfreudlich von Ihnen ist, bei Problemen Kunden allein sitzen zulassen oder weniger zu unterstützen. Wir hätten nie gedacht von so einen großen Internet Laden (Check24)

Aber Ihr Provision für unsere Flugbuchungen,
haben Sie bestimmt nicht vergessen (für nicht erbrachte Leistungen) von der Ukraine Airline zu erhalten?

Mit freundlichen Grüßen
Sezai Ünal
Nebile Ünal


29.07.2020 | 14:22
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Kundin,

nach erneuter Begutachtung des Sachverhaltes konnten wir bisher keinen Zahlungseingang verzeichnen.

Sobald die Erstattung der Fluggesellschaft bei uns eingeht, teilen wir Ihnen dies mit.

Wir warten derzeit darauf, dass Ihre Erstattung final bei der Fluggesellschaft bearbeitet wird.

Beste Grüße

Lisa, CHECK24



01.08.2020 | 19:46
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich werde noch bis zum Fristablauf 05.08.2020 abwarten und anschließend die Angelegenheit an Rechtsanwalt weiterleiten.


03.08.2020 | 14:34
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrte Kundin,

wir verstehen, dass Sie den Vorgang endlich abschließen möchten. CHECK24 hat als Vermittler leider keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer des Erstattungsantrags bei der Fluggesellschaft.

Natürlich steht es Ihnen frei, rechtliche Mittel in Anspruch zu nehmen. Da CHECK24 den Vermittlungsvertrag mit dem Zusenden der elektronischen Tickets per E-Mail erfüllt hat, würden entsprechend rechtliche Schritte gegen die Fluggesellschaft wegen nicht Erfüllen des Beförderungsvertrages eingeleitet werden.

Wir hoffen, dass Sie diesen Schritt nicht gehen müssen und wir bald die Gutschrift der Fluggesellschaft für Sie verzeichnen können.

Beste Grüße

Lisa, CHECK24



06.08.2020 | 16:19
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Angelegenheit habe ich an meinem Rechtsanwalt weitergeleitet.


13.08.2020 | 22:10
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.08.2020 | 21:12
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
An die
Check24

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Angelegenheit hat jetzt mein Rechtsanwalt übernommen und hat bis zum 20.08.2020 Frist gesetzt. Nach Ablauf wird unverzüglich Klage eingereicht.

MfG
SEZAI ÜNAL


24.08.2020 | 15:16
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es liegt auch in unserem Interesse, Ihr Erstattungsanliegen schnellstmöglich abschließend bearbeiten zu können.

Wir haben, wie beschrieben, die Erstattung für Sie eingereicht. Sobald eine Rückerstattung erfolgt, werden wir die Erstattung an Sie initiieren.

Es ist somit nun an der Fluggesellschaft, den Erstattungsantrag zu prüfen und eine entsprechende Rücküberweisung zu veranlassen. Bitte erlauben Sie uns an dieser Stelle den Hinweis, dass der Erstattungsprozess seitens der Fluggesellschaft einige Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Wir, als Reisevermittler, haben auf die Bearbeitungsdauer bedauerlicherweise keinerlei Einfluss.

Bitte beachten Sie zudem: CHECK24 ist nicht Leistungserbringer, hat aber im Zuge der Vermittlung die Zahlung eingezogen und an die Fluggesellschaft weitergeleitet. Faktisch liegt der bezahlte Betrag somit nun nicht mehr bei uns, sondern bei der Fluggesellschaft. CHECK24 kann folglich erst agieren, wenn die Fluggesellschaft eine Rückerstattung an uns veranlasst haben. Wenn Sie Ihren Rückzahlungsanspruch nicht über CHECK24, sondern gegenüber der Fluggesellschaft direkt gesetzlich durchsetzen wollen, so beachten Sie, dass der Vertragspartner die Fluggesellschaft ist und diese ausschließlich an diese zu richten sind.

Wir von CHECK24 Flug sind davon überzeugt, dass Fluggesellschaften im Fall einer Flugstreichung oder aufgrund von Einreiseverboten dazu verpflichtet sind, den Flugpreis kurzfristig zu erstatten. Geregelt wird dies zum Beispiel in der "Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates". Aktuell halten sich nur sehr wenige Fluggesellschaften an diese Vorgaben. Rückerstattungsprozesse werden in die Länge gezogen.

Das macht die Erstattung derzeit so langwierig:

Reisevermittler wie CHECK24 nutzen für eine Erstattungsanfrage bei einer Fluggesellschaft normalerweise einen automatisierten und schnellen Prozess über die Buchungssysteme. Diesen Prozess blockieren derzeit aber ca. 90 Prozent der Fluggesellschaften. Stattdessen akzeptieren die Fluggesellschaften Erstattungsanfragen nur noch über einen langwierigen Einzelfallprozess. Jede Erstattung wird einzeln geprüft.

Wir stehen deshalb in regelmäßigem Austausch mit der Fluggesellschaft, um Ihr Recht auf Erstattung bei dieser durchzusetzen und die Erstattung zu beschleunigen. Zusätzlich prüfen wir weitere rechtliche Schritte gegenüber der Fluggesellschaft.

Auch heute können wir Sie lediglich nur erneut um Ihre, wahrscheinlich bereits aufs Äußerste strapazierte, Geduld bitten und auf Ihr Verständnis hoffen.

Beste Grüße

Lisa, CHECK24



27.08.2020 | 15:46
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Rechtsanwalt hat Klage an
Amtsgericht Düsseldorf eingereicht


03.09.2020 | 17:45
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


09.09.2020 | 11:15
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
An die
Check24

Sehr geehrte Damen und Herren.

nach der Rückantwort von der Ukraine Airlines Kundenservice: Bitte die Rückerstattung von Check24 verlangen.

Hat mein Anwalt die Klage an die Amtsgericht Düsseldorf eingereicht.

MfG
Sezai Ünal


14.09.2020 | 11:47
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem die Ukraine Airlines Kundenservice schriftlich mitgeteilt hat,
dass Sie nicht für die Rückerstattung zuständig sind, sondern die Check24,
hat jetzt mein Rechtsanwalt bzw. vor 1 Woche Klage gegen die Ukraine Airlines International (Amtsgericht Düsseldorf) eingereicht.

Folgendes:
Es ist wirklich traurig, dass Sie weiterhin für nächstes Jahr, von so einen Laden Flüge noch anbieten
und bei Problemen teilen Sie Ihrer Kunden mit, dass Sie sich an die Ukraine Airlines wenden sollen,
bzw. die betroffenen Kunden unnötigen Aufwand/ Kosten allein sitzen zu lassen und wenig zu unterstützen.
Zum Glück habe ich einen Rechtsschutzversicherung

Diese verhalten von Ihnen ist nicht Kundenfreundlich.

Mit freundlichen Grüßen
Sezai Ünal


28.09.2020 | 17:52
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


12.10.2020 | 21:37
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.10.2020 | 09:33
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihren Ärger über die verspätete Rückerstattung nachvollziehen. Leider liegt diese in der Verantwortung der Ukraine Airlines.

Viele Fluglinien haben – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend.

Wir haben die Rückerstattung bei Ukraine Airlines für Sie eingereicht und mahnen offene Rückerstattungen regelmäßig bei den jeweils verantwortlichen Fluggesellschaften an. Leider haben wir als Vermittler keinen direkten Einfluss auf die Geschwindigkeit der Rückerstattung. Gerne leiten wir Ihr Anliegen mit hoher Priorität erneut an Ihre Fluggesellschaft weiter. Sobald wir mehr Informationen haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Beste Grüße



18.10.2020 | 10:18
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.10.2020 | 11:15
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.11.2020 | 11:06
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anwalt fordert noch von der Fluggesellschaft die 5% Verzugszinsen
Anwaltskosten und die noch kommenden Gericht/Klagekosten


19.11.2020 | 14:24
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir freuen uns, dass die Rückerstattung Ihrer gebuchten Flüge nun abgeschlossen ist. Wie Sie sicherlich bereits aus den Medien entnehmen konnten, haben viele Fluggesellschaften – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend. Leider kam es auch bei Ihrer Stornierung zu diesen Verzögerungen.

Ihr Anwalt hat uns zu Ihrem Fall allerdings bisher nicht kontaktiert. Sollte Ihr Anwalt mit der Fluggesellschaft direkt Kontakt gehabt haben, dann bitten wir Sie sich direkt mit Ihrer Fluggesellschaft bezüglich noch etwaiger offener Forderungen in Verbindung zu setzen.

Beste Grüße

Katrin, CHECK24 Flug



29.11.2020 | 19:29
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


28.12.2020 | 11:30
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verzugszinsen, Anwaltkosten und Gerichtskosten

wegen der o. g. Angelegenheit wurde gegen die Ukraine Airlines Klage eingereicht


18.01.2021 | 19:07
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


21.01.2021 | 16:51
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Erstattung Ihrer Flüge ist bei CHECK24 abgeschlossen und Sie haben die Gutschriften bereits am 04.11.2020 erhalten.

Bezüglich Ihrer Anwaltskosten haben Sie sich nach unserer Kenntnis direkt an die Fluggesellschaft gewandt. Wir haben auf die Bearbeitungsdauer beziehungsweise auf die Erstattung dieser Kosten keinen Einfluss.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ukraine Airlines um den aktuellen Stand Ihrer Forderung zu erfragen.

Beste Grüße

Katrin, CHECK24 Flug



08.03.2021 | 07:50
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.03.2021 | 14:39
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wie bereits mitgeteilt, wurden, laut unseren Systemen, beide Buchungen in vollem Umfang am 04.11.2020 erstattet.

Bitte senden Sie uns eine E-Mail, oder rufen Sie uns an, falls noch Fragen zu Ihren erstatteten Buchungen offen sind.

Beste Grüße
Rebecca, CHECK24 Flug



14.03.2021 | 09:37
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Gerichtsverfahren gegen die Ukraine Airlines läuft noch.
Es wird noch die Anwaltskosten, Gerichskosten und die Verzugszinsen von der Ukraine Airlines geltend gemacht.


21.03.2021 | 10:18
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2021 | 11:52
von Nebile Ünal noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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