Durch primastrom gelöste Beschwerde. | 122 Views | 30.06.2020 | 16:46 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3182731

primastrom GmbH (Berlin)

Rückweisung Sonderkündigung bei Strompreiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 7890229731

Nach bereits diversen Problemen mit Ihrem Unternehmen primastrom, wurde uns nun (Schreiben vom 14.05.2020) unsere Jahresabrechnung für Strom für den Abrechnungszeitraum bis 15.04.2020 zugesandt. Das Guthaben wurde bereits verbucht.

SCHLAGWORTE

Bedauerlicherweise mussten wir feststellen, dass in diesem Schreiben eine Preiserhöhung für den neuen Abrechnungszeitraum angekündigt wurde (Erhöhung Grund- und Arbeitspreis). Bereits am 02.06.2020 wurde der neue Abschlag von unserem Konto abgebucht. Die von Ihnen sogar in der Jahresabrechnung erwähnte Unterrichtungspflicht über Preisanpassungen mindestens sechs Wochen im Vorfeld blieb demnach aus.

Bereits am 23.05.2020 erhielten Sie eine Mail mit einer Zurückweisung des neuen Preises, einem Hinweis auf Ihre Pflicht eine Anpassung sechs Wochen im Vorfeld anzukündigen, die vereinbarte Preisbindung für 24 Monate sowie den Hinweis, dass eine Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht nach sich zieht. Wir behielten uns dieses ausdrücklich vor, sollte es von Ihrer Seite zu keiner Klärung/Bestätigung des alten Strompreises kommen.

Am 08.06.2020, nachdem keine Reaktion auf o. g. Mail erfolgte, erhielten Sie daraufhin eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Diese wurde durch Ihr Schreiben vom 13.06.2020 zurückgewiesen, da Fristen nicht eingehalten worden seien. Die Kündigung bedarf laut § 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG keiner Kündigungsfrist, da Sie durch die Preisanpassung eine einseitige Vertragsänderung vorgenommen haben. Ebenso ist eine Weiterberechnung von Steuern, Abgaben etc. unzulässig.

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Meine Forderung an primastrom GmbH: Bestätigung/ Akzeptanz der Kündigung und Mitteilung des Stromlieferendes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.07.2020 | 13:51
Firmen-Antwort von: primastrom GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau M.,

bezüglich Ihrer Beschwerde teilen wir Ihnen mit, dass Sie mit unserem Schreiben vom 10.03.2020 über die Preisänderung informiert wurden. Eine Sonderkündigung erfolgte nicht, daher wurde die Änderung entsprechend umgesetzt.

Unter Berücksichtigung des von Ihnen vorgetragenen Sachverhaltes haben wir Ihre verspätete Sonderkündigung berücksichtigt. Ihr Vertrag wird zum 15.07.2020 beendet. Die Erstellung der Abschlussrechnung erfolgt, sobald uns ein bestätigter Endzählerstand seitens des Netzbetreibers vorliegt.

Wir hoffen in Ihrem Sinne eine zufriedenstellende Lösung erzielt zu haben und stehen für etwaige Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr primastrom-Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


12.07.2020 | 07:51
von ReclaBoxler-3182731 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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