GLS Germany (Neuenstein)
Vorspiegelung der Zustellung!
Ich erwarte ein Paket. Am 17. Juni erhielt ich eine Mail, dass der Empfänger nicht angetroffen wurde. Das stimmte nicht, weil ich zum angegebenen Zeitpunkt zu Hause war und kein Auslieferer von GLS vorbeikam. Am nächsten Tag kontaktierte ich den Kundenservice, dort teilte man mir mit, dass das Paket erstmal unauffindbar sei und ich mich gedulden müsse. Am 19. Juni dann die Mail, dass das Paket an mich persönlich übergeben wurde. Es hat sich niemand bei mir persönlich gemeldet! Weder geklingelt, noch abgestellt, noch eine Benachrichtigungskarte hinterlassen! Meiner Meinung nach, könnte ein solches Verhalten des Auslieferers bereits gem. § 269 I StGB strafbar sein. Diese freche Behauptung und Vormerkung, dass das Paket erfolgreich zugestellt wurde, bringt mich in Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Händler. Das Kundenservice teilte mir dann mit, dass an eine Person mit dem Namen ***** zugestellt wurde. Weder in unserem Haus noch gegenüber gibt es eine Person mit solchem Namen. Ferner habe ich keine Abstellgenehmigung abgegeben! Meiner Meinung nach könnte man hier schon über einen Betrug gem § 263 I (Vorspiegelung falscher Tatsachen) oder Unterschlagung gem. § 246 StGB nachdenken, es ist unbekannt ob das Paket überhaupt irgendwo abgegeben wurde. Wenn sich die Situation nächste Woche nicht klärt oder ich wegen "angeblicher Zustellung" Schwierigkeiten bei Gelderstattung des Händlers habe, werde ich auf jeden Fall über eine Strafanzeige nachdenken.
26.06.2020 | 10:34
Abteilung: Customer Service Schwerin
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.
Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive Ihres hier geschriebenen Textes an: "dcs.carecentergls-germany.com". Hilfreich für eine schnelle Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.
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Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team