FlixBus (München)
Nach 3 Stunden Verspätung bzw. warten Reise aufgegeben
Bestell-/Kundennummer: 1080797346 Und 1080712654
30 Minuten vor regulären Abfahrt habe ich eine SMS bekommen dass sich der Bis 20-30 Minuten verspätet.
Nach einer Stunde warten hat mir der FlixBus-Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass ich bereits eingecheckt bin, also muss ich theoretisch im Bus sitzen. Das war nicht der Fall.
Nach 3 Stunden warten habe ich es aufgegeben. Außerdem war ich bei der Hotline 40 Minuten in der Warteschlange, habe ebenfalls aufgegeben. Bis jetzt habe ich keine Antwort von FlixBus auf meine Nachricht erhalten, und mein Geld ist auch Weg! Wobei, das Geld egal ist. Der entstandene Schaden ist unbezahlbar!
Es ist einfach schlimm, wie der Kundenservice bei FlixBus funktioniert. Ich werde nie wieder diese Firma unterstützen. Lieber Auto oder Bahn fahren
Für diese Fälle hat die EU die Fahrgastrechte im Kraftomnibus- und Eisenbahnverkehr erlassen.
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Mit den https://www.flixbus.de/fahrgastrechte stellt FlixBus diese Abgespeckt Seite, auch für Kraftomnibusse, der Allgemeinheit zur Verfügung.
Die folgenden Seiten sind ähnlich:
https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/themes/passengers/road/doc/summary_de.pdf
https://cdn.flixbus.de/2019-03/zusammenfassung_fahrgastrechte.pdf
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BESCHWERDE-FORMULAR zum Download
Unter nachstehendem Link finden Sie das Beschwerdeformular zum Download.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fahrgastrechte/Beschwerdeformular_Bus.pdf;jsessionid=7BC0F224E5A6EB17A989A5DB88B22F69.live11294?__blob=publicationFile&v=9
Fahrgastrechte im Detail
DE https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:055:0001:0012:DE:PDF
VERORDNUNGEN
VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 16. Februar 2011
über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 2006/2004
(Text von Bedeutung für den EWR)
KAPITEL IV
FAHRGASTRECHTE BEI ANNULLIERUNG ODER VERSPÄTUNG
Artikel 19
Fortsetzung der Fahrt, Weiterreise mit geänderter Streckenführung und FAHRPREISERSTATTUNG
(1) Muss ein Beförderer vernünftigerweise davon ausgehen, dass die Abfahrt eines Linienverkehrsdienstes von einem Busbahnhof annulliert wird oder sich um mehr als 120 Minuten verzögert, oder im Fall einer Überbuchung bietet er den Fahrgästen UNVERZÜGLICH Folgendes zur Auswahl an:
Absatz (5) Die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 4 genannte Erstattung des Fahrpreises erfolgt binnen 14 TAGEN, nachdem das Angebot gemacht worden oder der Erstattungsantrag eingegangen ist
Absatz (2) Bietet der Beförderer dem Fahrgast nicht die in Absatz 1 genannte Auswahl an, so hat der Fahrgast zusätzlich zu der Erstattung des Fahrpreises nach Absatz 1 Buchstabe b einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 % des Fahrpreises. Der Beförderer zahlt diesen Betrag innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags auf Entschädigung.
Absatz (4) Annullierung und Erstattung des Fahrpreis.
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KAPITEL VI
DURCHSETZUNG UND NATIONALE DURCHSETZUNGSSTELLEN
Artikel 28
ARTIKEL 31
SANKTIONEN Die Mitgliedstaaten legen die Sanktionen fest, die bei einem Verstoß gegen
diese Verordnung zu verhängen sind, und treffen alle erforderlichen Maßnahmen,
um deren Durchsetzung zu gewährleisten. Xxxxx
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Bürgertelefon für Fahrgastrechte
Telefon: +49 228 30795-400
E-Mail: fahrgastrechteeba.bund.de
Viel Erfolg!
https://rsw.beck.de/docs/librariesprovider57/default-document-library/9_ewg_vo_181_2011_77a.pdf?sfvrsn=2351fe5c_0