Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 323 Views | 01.07.2020 | 15:43 Uhr
geschrieben von Alex B.

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Check24 Flug / Flugzeitenänderung / Anullierung

Bestell-/Kundennummer: PFU926

Check24 präsentiert annullierte Flüge als "Flugzeitänderungen", da hierfür andere Regeln gelten.

Wir haben einen direkten Flug ab DL93 04.07.2020 Berlin (TXL) nach den USA (New York City (JFK) ) am 04.07.2020 gebucht.

SCHLAGWORTE

Unser Flug war annulliert, aber Check24 hat über unsere Anfrage folgendes mitgeteilt:

"Ihr Hinflug war nicht mehr sichtbar, da wir von der Fluggesellschaft eine Flugzeitenänderung zu Ihrer Buchung PFU926 erhalten haben".

Und mit dieser Meldung hat uns einen neuen Flug mit einem Umsteig vorgeschlagen, den wir akzeptieren mussten. Selbstverständlich haben wir akzeptiert, da wir nur über die veränderten Flugzeiten nachgedacht haben (laut dem Brief von Check24).

Außerdem hat Check24 noch so was uns geschrieben:

"Falls Sie mit den neuen Flugdaten nicht einverstanden sind, fragen wir gern weitere Alternativen bei der Fluggesellschaft für Sie an. Bitte teilen Sie uns dazu Ihre Wünsche unbedingt per E-Mail mit".

Aber sie haben gar kein einziges Wort über "Annullierung" gesagt und uns über unsere damit verbundene Rechte nicht erklärt.

Mit diesem "neuen" Flug, was Check24 für uns gebucht hat, können wir auch nicht fliegen, weil es gibt einen Einreisestopp für die EU-Bürger in den USA.

Unsere Anfrage auf kostenlose Stornierung hat Check24 einfach verweigert trotz VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung).

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Ansprüche nach VO (EG) Nr. 261/2004 100% Kostenlose Stornierung und Rückerstattung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.07.2020 | 15:43
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback.

Wir reichen Ihr Ticket bei der Fluggesellschaft ein. Die Bearbeitung der Fluggesellschaften ist in der Ausnahmesituation etwas länger.

Wir bitten daher in der aktuellen Situation um Ihre Geduld.

Beste Grüße

Jana, CHECK24 Flug

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (7)


04.07.2020 | 16:22
von Alex B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Absolut unseriöse, inkompetente Mitarbeiter.

Ich bitte meine Anfrage für eine kostenlose Stornierung aufgrund des annullierten Flugs DL93 an die Fluggesellschaft weiterzuleiten. (Fluggastrechteverordnung VO (EG) Nr. 261/2004)

Check24 teilte an die Flüggesellschaft folgendes:
"Bitte Stornobedingungen an den Kunden senden. "

Dann erkläre ich genau, worum es geht. (annullierter Flug) - bekomme ich die folgende Antwort:
"Den Flug von Air France umgebucht wurden, daher gibt es keinen Flug DL93 mehr in ihrer Buchung. "

Kennen Sie überhaupt, was ist eine Fluggastrechteverordnung?
Es kann natürlich sein, dass Ihnen die Rechte des Kunden nicht interessieren. Es sieht man ganz deutlich, auf welcher Seite sie sind, aber vergessen Sie auch nicht, wer Ihnen das Geld zahlt.

Warum können Sie einfach direkt meine Mitteilung 1:1 (eins zur eins weiterleiten?)
P. S. Fluggastrechte VO Art. 5 abs. 4 wurden nicht getätigt, sowie von Ihnen als auch von der Fluggesellschaft. Und wurde keine Rückerstattung mir als eine Option angeboten.

Es scheint, dass Sie alles mögliches tun, um die richtige Information an die Fluggesellschaft nicht weiterzugeben oder falsch weiterzuleiten.


13.10.2020 | 08:49
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir können Ihren Ärger über die verspätete Rückerstattung nachvollziehen. Leider liegt diese in der Verantwortung der Delta Airlines.

Viele Fluglinien haben – aufgrund der Vielzahl an Bearbeitungsfällen – ihren Service teilweise vollständig eingestellt und tätigen Rückerstattungen nur sehr schleppend.

Wir haben die Rückerstattung bei Delta Airliens für Sie eingereicht und mahnen offene Rückerstattungen regelmäßig bei den jeweils verantwortlichen Fluggesellschaften an. Leider haben wir als Vermittler keinen direkten Einfluss auf die Geschwindigkeit der Rückerstattung. Gerne leiten wir Ihr Anliegen mit hoher Priorität erneut an Ihre Fluggesellschaft weiter. Sobald wir mehr Informationen haben, werden wir uns umgehend bei Ihnen melden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Beste Grüße

Jana CHECK24 Flug



13.10.2020 | 11:23
von Alex B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, Jana,

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich verstehe, dass Sie als die Firma Check24 keine Verantwortung haben. Und ich muss die Frage der Rückerstattung direkt mit der Fluggesellschaft klären.

Aber ich habe die Tickets über Check24 gekauft und Sie sind meine Ansprechspartner, muss ich leider meine Kommunikation mit der Fluggesellschaft über Sie ausführen.

Leider hat die Mehrheit der Mitarbeiter von Check24 gar keine Ahnung von den Fluggastrechten. Sie haben mir mitgeteilt, dass ich gar kein Recht auf die Rückerstattung habe, aber es ist nicht wahr. Und ist mir nicht klar, warum diese Mitarbeiter nicht "eins zu eins" meine Mitteilung an die Fluggesellschaft weiterleiten können.

Und ich muss über meine Rechte für die Rückerstattung ihnen erzählen (welches Ihre Kollegen nicht hören möchten).

Aktuell habe ich das alles an die Schlichtungsstelle (SÖP-Online) weitergeleitet und sie kümmern sich gerade darum.

Bitte, verbessern Sie Ihre Kundenbindung und rechtliche Aspekte und Kenntnisse Ihrer Mitarbeiter bei dem Fall (annulierter Flug & Rückerstattung).

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche!

MfG Alex. B


30.03.2021 | 13:39
von Alex B. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach neuer Information die ich von SÖP erhalten habe, haben Sie schon lange zeit meine Rückerstattung erhalten.

"Der Betrag in Höhe von € 1.443,60 wurde bereits am 27.08.2020 an das Reisebüro, über das der Beschwerdeführer die Reise gebucht hatte, zurückerstattet. "


06.04.2021 | 09:51
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

wir beziehen uns auf das Telefonat vom 02.04.2021 und hoffen Ihr Anliegen damit zu ihrer Zufriedenheit gelöst zu haben.

Beste Grüße

Katrin, CHECK24 Flug



09.04.2021 | 14:54
von Alex B. | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Check24,

Wir haben heute von Ihnen eine Rückerstattung bekommen (mit der Ausnahme von den Gebühren, die sie mitgerechnet haben - 15,90€).

Über die Gebühren wurde ich per Telefon informiert.
Ich kann es verstehen und bin damit einverstanden.

Aber dann habe ich Ihre Kollegin mitgeteilt, dass ich mich freuen würde, wenn Sie mir einen kleinen Gutschein für die Unannehmlichkeiten schenken können. Dies könnte als Entschuldigung von Ihrer Seite betrachtet werden, da Sie mein Geld mehr als 1/2 Jahr genutzt haben. (mehr als > 1.400,00 €)

Die Antwort von Ihnen war folgendes: "Check24 hat die Rückerstattung von der Fluggesellschaft erst am 01.04.2021 erhalten und das Geld wurde gar nicht genutzt".

Nach meiner Information von SÖP und Delta Airlines aber (schriftliche Bestätigung habe ich auch), Sie haben das Geld schon am 27.08.2020 bekommen.

P. S. Aus dieser Erfahrung ist mir schon alles klar. Ich überlege gerade, ob ich bei Ihnen weiter Kunde sein sollte und Ihr Service in Zukunft nutzen würde.

16.04.2021 | 10:47
von Alex B. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!