Yello Strom GmbH (Köln)
Mahnpauschale abgewiesen wegen nicht ausgewiesener MwSt
Bestell-/Kundennummer: 701004185331
Die von Ihnen in Rechnung gestellte Kostenpauschale können wir leider nicht berücksichtigen, da bei der Rechnungslegung an Yello Strom die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss.
Meinen Gasliefervertrag mit Yello Strom hatte ich zum 14.03.2020 gekündigt.
Nachdem ich wochenlang keine Schlussrechnung erhalten habe, habe ich Sie mit meinem Schreiben vom 10.05.2020 an diese erinnert und eine 14-tägige Frist gesetzt.
Nach weiterem Warten habe ich Ihnen am 30.05.2020 eine Mahnung zukommen lassen, in der ich auch die 40 EUR Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gefordert habe.
Die Schlussrechnung wurde mittlerweile ausgestellt.
Heute habe ich von Frau […] folgende Aussage zu der Mahnpauschale per E-Mail erhalten:
"Die von Ihnen in Rechnung gestellte Kostenpauschale können wir leider nicht berücksichtigen, da bei der Rechnungslegung an Yello Strom die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein muss. Als Privatperson sind Sie jedoch nicht zur Berechnung der Mehrwertsteuer berechtigt."
Die Mahnpauschale wurden eingeführt, um den Verbrauchern ein Mittel gegen Unternehmen an die Hand zu geben, wenn das Unternehmen in Verzug ist. Die Aussage von Ihnen, dass ich die Mahnpauschale als Privatperson nicht anwenden kann, da ich keine Mehrwertsteuer ausweisen darf, empfinde ich als frech, entschuldigen Sie die Ausdrucksweise.
Bitte überweisen Sie die geforderte Mahnpauschale an die Ihnen vorliegende Bankverbindung und setzen Sie Frau […] über die Anwendbarkeit der Mahnpauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Kenntnis.
21.07.2020 | 11:34
Abteilung: Social Media
Hallo Herr Lachenmann,
gerne überprüfen wir Ihren Fall nochmals individuell, um mögliche Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Senden Sie uns dazu bitte Ihre Vertragsdaten inkl. Kundennummer und Anschrift an onlineyello.de. Wir werden uns anschließend mit Ihnen in Kontakt setzen.
Freundliche Grüße aus Köln
Das Yello-Team
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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