Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 68 Views | 15.07.2020 | 15:16 Uhr
geschrieben von Tanja Wedler

ENSTROGA AG (Berlin)

Verweigerung Bonuszahlung wegen Nebengewerbe

Bestell-/Kundennummer: 3F194M3203

Auf Ihrer Rechnung RN00260869 wurde der bei Vertragsabschluss vereinbarte Neukundenbonus von 15% nicht abgezogen. Meine schriftliche Nachfrage wurde mit einem Anruf Ihrer Mitarbeiterin beantwortet, dass unter dieser Adresse ein Gewerbe geführt würde.

Bei der Abnahmestelle handelt es sich um unseren Privathaushalt. Mein Mann arbeitet gelegentlich als Lichtplaner; ist aber hauptsächlich in einem Angestelltenverhältnis tätig. Ich bin ebenfalls in einem Angestelltenverhältnis tätig.

Gemäß Nr. 9 Punkt 9.4 gewähren Sie den Bonus, wenn der Kunde die Energie in seiner Eigenschaft als Verbraucher i. S.d. §13 BGB bezieht: „Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. “

Da wir die Energie nahezu ausschließlich privat nutzen, erwarte ich entsprechend meinen obigen Ausführungen eine kurzfristige Korrektur der Rechnung.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ENSTROGA AG: Gewährung des Bonus.


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


21.07.2020 | 09:20
von Tanja Wedler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Bonus wurde nach meiner Beschwerde gewährt.


21.07.2020 | 09:21
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!