Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 307 Views | 30.07.2020 | 12:45 Uhr
geschrieben von Pia Lödige

Deutsche Post AG (Bonn)

Zutrittverweigerung trotz Maskenattest

In zwei Filialen der Post reagierten Mitarbeiter in diskriminierender Weise auf mein Maskenattest, in einer wurde mir sogar der Zutritt verweigert

Heute wurde mir in Ihrer Filiale Olpener Str. 9, 51103 Köln, der Zutritt trotz Maskenattests verweigert.

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Ein paar Tage zuvor war mir ein Mitarbeiter der Filiale Roberstr. 2, 51103 Köln, ebenfalls sehr unfreundlich begegnet, so dass ich diese heute zu meiden versuchte. Da ich ein Einschreiben verschicken musste, war es mir leider nicht möglich, Ihre Dienste komplett zu meiden.

Meiner Meinung nach haben gerade Sie als großes Unternehmen eine Vorbildfunktion gegen Diskriminierung einzunehmen. Ich möchte Sie bitten, Ihre Filialen und Mitarbeiter dahingehend zu sensibilisieren und schulen. Der Gesetzesgeber hat im Rahmen der Coronaschutzverordnung, Ausnahmen von der Verpflichtung eine Maske zu tragen, vorgesehen, sofern es dafür medizinische oder gesundheitliche Indikationen gibt.

Des weiteren wurde in den landesweiten NRW-Verordnungen geregelt, dass die Abstandnahme vom Tragen der Maske nicht grundsätzlich durch ein ärztliches Attest belegt werden muss, da ein Nachweis zunächst nicht erforderlich ist und nur bei berechtigten Zweifeln an der medizinischen Begründung (Schutzbehauptung) im Einzelfall ein Nachweis verlangt werden darf.

SCHLAGWORTE

In meinem Fall hielt ich es Ihrem Mitarbeiter direkt hin, aber er verweigerte den Einlass.

An dieser Stelle geht mein Appell an Sie, eine klare firmeninterne Kommunikationslinie zu verfolgen und sämtliche Ihrer festen und zusätzlichen Mitarbeiter (Security-Personal) in unmissverständlicher Weise zu schulen und Sie von der geltenden Verordnungslage in Kenntnis zu setzen.

Ich habe Ihnen in die Anlage die Presseerklärung der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen Claudia Middendorf gelegt, ebenso wie ein Plakat, wie es verschiedene Märkte nutzen, um Kunden für die Situation zu sensibilisieren.

Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung, wie Sie sich zu der Situation im Hinblick auf Ihre Mitarbeiter positionieren werden.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Entschuldigung und deutliche Positionierung gegenüber den Mitarbeitern


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


20.08.2020 | 14:44
von Pia Lödige gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Durch Reclabox wurde es nicht gelöst. Allerdings habe ich auf anderem Wege eine Entschuldigung mit Zusicherung, dass das übergriffige Verhalten des Mitarbeiters wegen der Maskenbefreiung mit ihm kommuniziert wird, damit sowas nicht wieder geschieht.




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