73 Views | 02.08.2020 | 19:00 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2805831

FTI Touristik GmbH (München)

Verschleppung der Erstattung bei stornierter Pauschalreise

Bestell-/Kundennummer: Toma-Vorgang 60157331

Der Sachverhalt ist ebenso kurz wie unstreitig:

SCHLAGWORTE

Am 01.11.2019 habe ich online über Check24 bei FTI eine Pauschalreise (Flug und Hotel) für zwei Personen nach Bali für die Zeit vom 26.08.-09.09.2020 gebucht. Die Zahlungsabwicklung erfolgte über meine Kreditkarte, die mit der Anzahlung von EUR 648,80 belastet wurde.

Für Bali bestand und besteht wegen der Corona-Pandemie a) eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, b) ist Indonesien und damit auch Bali auf der Liste der Risiko-Gebiete des Robert-Koch-Instituts aufgeführt und c) besteht ein von der indonesischen Regierung verhängtes Einreiseverbot für ausländische Touristen. Also hat FTI die Reise mit E-Mail vom 20.07.2020 storniert.

Für diesen Fall bestimmt § 651 h Abs. 5 BGB, dass erhaltene Kundenzahlungen vom Reiseveranstalter "unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen seit dem Rücktritt" zu erstatten sind. Diese gesetzliche 14-Tage-Frist endet somit am 03.08.2020. Da Reiseveranstalter ebenso wie Fluglinien bekanntlich versuchen, sich möglichst lange im Besitz der Kundengelder zu halten, um ihre Liquidität auf Kosten der Kunden zu verbessern, habe ich FTI noch am 20.07.2020 gemailt, dass ich a) unter keinen Umständen einen Gutschein akzeptieren würde und b) auf dem verzugsbegründenden 03.08.2020 als Zahlungsfrist bestünde und bei fruchtlosem Fristablauf sofort gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen würde.

Die Antwort von FTI:

Ich würde bis zum 16.08.2020 auf dem Postweg einen Gutschein erhalten und könnte (erst) dann - wenn ich denn partout den tollen Gutschein nicht haben wollte – mit einem im Gutschein enthaltenen Code online eine Rückerstattung "beantragen". Das würde dann natürlich dauern wegen Corona und Überlastung, bei Kreditkartenzahlung müsse ich mich zusätzlich auf bis zu 6 Wochen Zahlungszeit einstellen. Mein Hinweis auf die eindeutige Rechtslage wurde damit beantwortet, man werde trotzdem von der gesetzeswidrigen Verfahrensweise nicht abweichen!

Gestern habe ich dann über Check24 (das hier als Vertreter oder Bote für FTI handelt) ein Onlineformular zu Erstattung erhalten, allerdings mit dem folgenden Zusatz "Sie haben Ihre Zahlung direkt an FTI Touristik … geleistet und besitzen einen Rechtsanspruch auf vollständige Rückerstattung von FTI Touristik innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung. Aufgrund der massiven Stornierungen wegen Corona halten die meisten Reiseveranstalter diese Frist leider nicht ein. Ihr Rechtsanspruch bleibt dennoch erhalten". Genauso ist es!

Und weiter: "Aufgrund der großen Anzahl der Anfragen kann die Bearbeitung bei Ihrem Reiseveranstalter mehrere Wochen dauern".

In einer nahezu gleichlautenden gestrigen E-Mail von FTI heißt es "Nach Überprüfung Ihrer Angaben und Berechtigung erhalten Sie Ihre Rückerstattung über den ausgewählten Zahlweg. Die Anträge auf Rückerstattung werden sukzessive nach Eingang abgearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann."

Wie Reiseveranstalter, Airlines etc. ihre Kunden bei der Erstattung aktuell hinhalten und hoffen, dass sich niemand gerichtlich wehrt, kann man in der Presse oder auf den Homepages der Verbraucherzentralen nachlesen. Ich werde mir das jedenfalls nicht bieten lassen und FTI bei fruchtlosem Fristablauf Anfang nächster Woche sofort beim Amtsgericht München auf Rückzahlung verklagen - denn die Rechtslage ist eindeutig und diesen Prozess kann man nicht verlieren.

Falls das Social-Media-Team von FTI diese Beschwerde lesen sollte, nehmen Sie diese bitte ernst, ich spaße hier nicht. Meine Vertrags- und Zahlungsdaten können Sie ja sofort anhand der oben genannten Kundennummer nachprüfen und noch rechtzeitig reagieren.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an FTI Touristik GmbH: Reisepreiserstattung bis zum 03.08.2020


 
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