Immergrün Energie (Köln)
Abschlagszahlungen sind keine Vourauszahlungen!
Bestell-/Kundennummer: 21704042223
Immergrün fordert trotz Urteils Vorauskasse anstatt Abschlagszahlung
Eine verbreitete Unart von Stromlieferanten ist, Abschlagszahlungen unerlaubter Weise in Vorauszahlungen umzuwandeln, also die Zahlung bereits am Monatsanfang anstatt am Monatsende einzufordern. Anfang des Jahres wurde vom Deutschen Verbraucherschutzverein vor dem OLG Köln gegen Immergrün ein Urteil erstritten, in welchem die Rechtslage eindeutig festgehalten wird:
"Die Praktik der Beklagten (also 365AG/Marke Immergrün, Anm. d.Verf.), die Fälligkeit der monatlichen Abschlagszahlungen auf einen Zeitpunkt vor dem Ende der mit der jeweiligen Zahlung abzugeltenden Lieferperiode zu bestimmen, stellt eine nach § 3 Abs. 2 UWG unzulässige geschäftliche Handlung dar, weil die Beklagte die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung damit de facto eine von der vertraglichen Absprache nicht gedeckte Vorauszahlung umwandelt. " (Urt. v. 14.01.2020, Az. 31 O 151/18).
Wir haben daraufhin unsere Terminüberweisung auf (eine Woche vor!) Monatsende umgestellt und Immergrün per E-Mail darüber informiert.
Immergrün: Zahlnungserinnerung - Wir: E-Mail mit Hinweis auf aktuelle Rechtssprechung - Immergrün: Mahnung - Wir: Widerspruch gegen Mahnung; Zahlungsfälligkeit erst am Monatsende - Immergrün: Beauftragung des externen Inkassobüros "EWD Inkasso"; Inkassokosten: 58,50€ plus pauchale Entgelte 11,70€
Dazwischen gab es mehrere e-Mails aus dem Textbausteinkasten von Immergrün, die vollkommen am Thema vorbeigingen und teils in sich widersprüchlich waren. Eine telefonische Kontaktaufnahme mit der Fachabteilung von Immergrün scheiterte trotz mehrerer Versuche.
Weshalb akzeptiert Immergrün nicht die aktuelle Rechtssprechung und hält sich ganz einnfach ans Gesetz?
Weshalb überzieht Immergrün seine Kunden mit Mahnungen, obwohl keine Fälligkeit vorliegt?
Weshalb verursacht Immergrün unnötig Kosten durch ein externes Inkassobüro, anstatt ganz einfach mit seinen Kunden zu sprechen? Muss man erst über ein Beschwerdeportal gehen, um einen kompetenten Ansprechpartner bei Immergrün zu erhalten?
03.08.2020 | 08:57
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Herr Kassargian,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Quintessenz: Abschlagszahlungen sind keine Vorauszahlungen. Fälligkeit einer Abschlagszahlung ist zum Monatsende. Mahnungen, die vor Monatsende verschickt werden, sind gegenstandslos, da noch keine Fälligkeit vorliegt.