Von FUXTEC beantwortete Beschwerde. | 128 Views | 28.08.2020 | 13:10 Uhr
geschrieben von Sieglinde Kloch

FUXTEC GmbH (Herrenberg-Gültstein)

Rasenmäher FM 4638

Habe im Jahr 2019 einen Rasenmäher FM 4638 bei der Fa. FUXTEC gekauft welcher in diesem Jahr nicht mehr benutzt wurde.

SCHLAGWORTE

Als im April 2020 das Gerät zum 1. Mal gestartet werden sollte, musste ich leider feststellen, dass der Tank leckte. Habe sofort reklamiere, wobei mir dann nach ca. 3 Wochen statt dem Tank ein Schwert einer Heckenschere geliefert wurde.

Außerdem wurde die Bitte geäußert, dieses falsche Teil wieder per DPD zu retournieren, was aufgrund der Grösse der Verpackung nicht so einfach war, aber von mir durchgeführt wurde, in der Hoffnung, das richtigen Ersatzteil rasch zu bekommen.

Dieses wurde dann auch innerhalb von 4 Tagen geschickt (geht doch!). Habe das Teil dann umgebaut, was nicht so einfach war, da dieser vom Nachfolgemodell war und einiges abzubauen war. Beim Startversuch musste ich leider feststellen dass bei der Zylinderkopfdichtung Öl austrat - was auf einen Motorschaden schliessen lässt - Gerät springt nicht an!

Habe nochmals reklamiert und mir wurde gesagt, dass die Gewährleistung nur bis zur Übernahme des Gerätes und einer prompten Reklamation gültig ist! Sowas habe ich überhaupt noch niemals gehört. (Kundenservice FUXTEC!)

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Meine Forderung an FUXTEC GmbH: Lieferung eines neuen Gerätes und Abholung des alten


Firma hat geantwortet nach 20 Tage nach 20 Tage
17.09.2020 | 15:23
Firmen-Antwort von: FUXTEC GmbH
Abteilung: Reputation

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir bedauern sehr, dass Ihr Gerät einen defekten Tank hatte, und Sie zudem einen Falschlieferung erhalten haben. Wo Menschen arbeiten, passieren manchmal Fehler. Wir möchten uns hierfür entschuldigen. Der Tank wurde selbstverständlich nach geschickt.

Was Sie über die Gewährleistung behaupten stimmt so allerdings nicht. Wir halten uns an die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, so wie es ganz klar vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt, wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Danach gilt die Beweislastumkehr.

Da wir aus der Ferne nicht sagen können, warum Ihr Produkt nicht mehr funktioniert (Sie vermuten Zylinderkopfdichtung / Motorschaden) haben wir Ihnen angeboten uns das Gerät zur Überprüfung einsenden. Wir werden das durch unser Fachpersonal prüfen lassen und Ihnen ggf. einen entsprechenden Kostenvoranschlag für die Reparatur zusenden, sofern es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

Wir bitten um Verständnis, dass wir der Forderung nach einem neuen Rasenmäher nicht nachkommen werden.

Viele Grüße,

hr FUXTEC-Team.

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Kommentare und Trackbacks (1)


04.09.2020 | 19:57
von Sieglinde Kloch noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Kein Mensch hat sich bei uns gerührt - typisch für diese Firma!

mfg




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