Durch Rakuten Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 209 Views | 28.08.2020 | 21:30 Uhr
geschrieben von EVI

Rakuten Deutschland GmbH (Bamberg)

Gesetzliche Gewährleistungspflicht - unbekannt!

Bestell-/Kundennummer: 633-723-155

2019 bestellte ich bei Rakuten den Proscenic Saugroboter 800T, der bereits am ersten Tag der Inbetriebnahme einen Defekt aufwies.

SCHLAGWORTE

Der Händler bemühte sich durch Zusendung eines Ersatzteils den Defekt zu beheben, der Erfolg war jedoch nur kurzfristig. Da der Roboter eine ganze Zeit lang nicht gebraucht wurde, stellte sich 2020 bei erneutem Einsatz der Defekt derart dar, dass der Roboter überhaupt nicht mehr lief. Proscenic erkannte den Fehler sofort, berief sich aber auf eine einjährige "Garantie" und lehnte jetzt die Nachbesserung ab. Auf die gesetzliche Gewährleistungspflicht hingewiesen - schließlich trat derselbe Defekt kurz nach der ersten Inbetriebnahme auf - sandte mir Rakuten einen Rücksendeschein.

Ich schickte den Roboter an Rakuten zurück, in der Annahme, dass mir der Kaufpreis zurück erstattet werde. Weit gefehlt - ich erhielt von Proscenic über Rakuten eine Mail mit dem Wortlaut, die Bestellung habe die Rückerstattungszeit überschritten.

Hier wird die deutsche Gesetzgebung ausgehebelt (§439 Abs. 1 - 5 BGB wird einfach ignoriert) und der Kundendienst von Rakuten zeigt sich hilflos.

Rakuten hat den Saugroboter zurück erhalten, weigert sich aber, den Kaufpreis zu erstatten.

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Meine Forderung an Rakuten Deutschland GmbH: Erstattung des Kaufpreises


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Kommentare und Trackbacks (4)


06.09.2020 | 13:21
von EVI noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Proscenic bot mir an, einen gebrauchten Roboter auf meine Kosten zuzuschicken.
Unter Nachbesserung verstehe ich, dass man meinen Roboter kostenlos repartiert oder falls das nicht möglich ist, ein
fabrikneues fehlerfreies Gerät zuschickt. Da dies offensichtlich nicht in Betracht gezogen wird, ziehe ich es vor, den Kauf rückgängig zu machen.


20.09.2020 | 14:55
von EVI noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Rakuten hat noch immer mein Geld und meinen Saugroboter.
Von einer Mitarbeiterin erhielt ich am 07.09.2020 die Nachricht, dass mein Anliegen an die zuständige Abteilung weiter geleitet worden sei. Seitdem hat sich Rakuten nicht mehr gemeldet.
Ein Jurist des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz teilte mir inzwischen mit, dass sich auch ein Unternehmen aus China an das zweijährige Gewährleistungsrecht halten muss, wenn es auf dem Europäischen Markt tätig ist.
Meine Forderung: Entweder meinen Roboter repariert zurück oder den Kaufpreis erstatten.


12.10.2020 | 12:17
von EVI noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Per Einschreiben informierte ich den Geschäftsführer von Rakuten. Bisher erhielt ich keine Antwort.


09.05.2021 | 20:18
von EVI endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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