Von Poco Service beantwortete Beschwerde. | 53 Views | 31.08.2020 | 19:47 Uhr
geschrieben von Dipl.-Hdl. Christophers

Poco Service AG (Bergkamen)

Trotz nachgewiesener Maskenbefreiung des Ladens verwiesen

Bestell-/Kundennummer: Kd. 30920862

Gerne hätte ich heute bei Ihrer Filiale in Wilhelmshaven einen Schrank und einen Ohrensessel gekauft. Es ist auch noch eine Bestellung eines Sofas vom 01.08.2020 offen, das ich angezahlt habe und was im Oktober 2020 geliefert werden sollte.

SCHLAGWORTE

Als mein Freund und ich heute den Laden betraten, wurden wir wie gewohnt auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen. Unsere Atteste hinsichtlich einer vorliegenden Maskenbefreiung wurden nicht angenommen und wir wurden etwas pampig des Ladens verwiesen. Diese Maßnahme sei neu, wurde uns mitgeteilt. Zudem habe ich eine Gehbehinderung und bin Rollstuhlfahrerin (GdB 100%), ferner habe ich eine Lungenerkrankung, deshalb muss und kann ich keine Maske tragen. Mein Freund hat ebenfalls eine anders gelagerte Erkrankung und von daher auch eine Maskenbefreiung vom Arzt attestiert bekommen.

Auch der Hinweis der Mitarbeiterin "kurz eine Maske aufzusetzen" bringt in meinem Fall nichts, da ich unter der Maske oder einem Visier nicht atmen kann. Nun frage ich mich, ob man nun seine bestellte und angezahlte Ware nicht mehr abholen kann, da man nicht mehr in den Laden gelassen wird oder ob Sie mir die Lieferkosten erstatten, wenn ich den Differenzbetrag, der noch offen ist, überweise?

Jedenfalls ist diese Vorgehensweise mehr als unverständlich und stellt eine Diskriminierung dar, die gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verstößt ("Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden").

Von daher bitte ich darum, diese Vorgehensweise zu überdenken. Man hat mit einer Maskenbefreiung heutzutage ohnehin im öffentlichen Leben einen schweren Stand, weil vielen Mitmenschen die Ausnahmen nicht bekannt sind und man dann als Verweigerer dasteht. Diese Art von Maßnahmen machen es zusätzlich schwer und regen mit Sicherheit Nachahmer an. Ich denke darüber nach, das Sofa nicht mehr abzunehmen und die Anzahlung zurück zu verlangen. Es kann eigentlich nicht in Ihrem Interesse sein, sich Stammkunden mit derartigen Maßnahmen zu vergraulen. Ich habe lange Verkäufer im Einzelhandel ausgebildet und kenne mich daher mit den rechtlichen Hintergründen gut aus.

Über eine persönliche Rückmeldung und einen Lösungsvorschlag für das bestellte Sofa würde ich mich freuen.

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Meine Forderung an Poco Service AG: Kostenfreie Lieferung einer bestellten Ware bzw. Zutritt zum Laden ohne Maske


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
01.09.2020 | 11:57
Firmen-Antwort von: Poco Service AG
Abteilung: ecommerce

Liebe Frau Christophers,

vielen Dank für Ihre offenen Worte und Kritik bezüglich der Maskenpflicht beim Besuch der POCO Einrichtungsmärkte.

Der Zutritt zu unserem Einrichtungsmarkt ohne Mund- und Nasenschutz wurde Ihnen verwehrt, obgleich Sie aus medizinischen Gründen von dem Tragen eines Schutzes entbunden sind. Wir dürfen Ihnen versichern, dass auch wir es bedauern, dass Ihnen der Zutritt von uns ohne Mund- und Nasenschutz verweigert werden musste und wir hoffen müssen, dass wir Sie in den POCO Einrichtungsmärkten nach der Pandemie trotz des Vorfalls wieder begrüßen dürfen.

Wir dürfen kurz unsere Gründe darlegen. Wir müssen alle alles tun, um ein Ausbreiten der COVID 19 Pandemie zu verhindern. Deswegen haben wir großes Verständnis dafür, dass uns die einzelnen Landesregierungen Hygiene und Abstandregeln gegeben haben, die wir im Einzelhandel ganz besonders beachten müssen. Diese Regeln schützen unsere Mitarbeiter, unsere Kunden und alle anderen Menschen aus unserem Umfeld. Ein Teil dieser Regeln ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Auch wenn die Landesregierungen einzelne Ausnahmen davon unter ganz bestimmten Umständen zugelassen haben, ist unsere Erfahrung, dass das Tragen des Schutzes auf große Akzeptanz in der Bevölkerung trifft. Nicht zuletzt deswegen, weil der Schutz nicht dazu dient sich selbst zu schützen, sondern vielmehr dazu dient andere zu schützen. Aus diesem Grund haben wir auch die Erfahrung gemacht, dass sowohl unsere Kunden, als auch unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auch die Erwartung haben, dass ein solcher Schutz von allen Besuchern unseres Marktes zumindest in der Form eines Gesichtsschildes getragen wird.

Daher haben wir uns dazu entschlossen, Kundschaft, der es aus medizinischen Gründen ein Tragen des Mund- und Nasenschutzes nicht möglich ist, derzeit darum zu bitten, uns erst wieder zu besuchen, wenn die Maßnahmen aufgehoben oder weiter gelockert sind. Vielleicht finden Sie ja auch die gewünschten Artikel in unserem Onlineshop unter www.poco.de

Bitte bleiben Sie gesund.

Viele Grüße!
Ihr POCO-Team

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