50 Views | 01.09.2020 | 15:29 Uhr
geschrieben von Christoph Weisser
Bestell-/Kundennummer: 4020789961969
Auf der Fahrt von Starnberg nach München, habe ich für mein Fahrrad eine Streifenkarte (vier Streifen) gelöst. Der Gegenwert entspricht 5,60 EUR. Der Kontrolleur teilte mir mit, dass das früher so gewesen sei, dass man Streifen für sein Fahrrad entwertet. Jetzt bräuchte man aber eine Fahrradtageskarte für 3,00 EUR. Da ich sehr selten mit der S-Bahn fahre, hatte ich noch die alte Regelung im Kopf.
Obwohl ich mehr bezahlt hatte als ich musste, soll ich jetzt eine Strafe in Höhe von 60,00 EUR bezahlen. Ich werde so behandelt, als ob ich gar kein Ticket für mein Fahrrad gehabt hätte. Es gibt keine Kulanzstelle der Bahn, die hier eine Ermäßigung der Strafe vornehmen kann. So etwas nenne ich kundenunfreundlich.
Meine Forderung an Deutsche Bahn AG:
Ermäßigung des Bußgelds.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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