50 Views | 01.09.2020 | 15:29 Uhr
geschrieben von Christoph Weisser

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Deutsche Bahn kennt keine Kulanz

Bestell-/Kundennummer: 4020789961969

Auf der Fahrt von Starnberg nach München, habe ich für mein Fahrrad eine Streifenkarte (vier Streifen) gelöst. Der Gegenwert entspricht 5,60 EUR. Der Kontrolleur teilte mir mit, dass das früher so gewesen sei, dass man Streifen für sein Fahrrad entwertet. Jetzt bräuchte man aber eine Fahrradtageskarte für 3,00 EUR. Da ich sehr selten mit der S-Bahn fahre, hatte ich noch die alte Regelung im Kopf.

Obwohl ich mehr bezahlt hatte als ich musste, soll ich jetzt eine Strafe in Höhe von 60,00 EUR bezahlen. Ich werde so behandelt, als ob ich gar kein Ticket für mein Fahrrad gehabt hätte. Es gibt keine Kulanzstelle der Bahn, die hier eine Ermäßigung der Strafe vornehmen kann. So etwas nenne ich kundenunfreundlich.

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Ermäßigung des Bußgelds.


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


01.09.2020 | 15:43
von ReclaBoxler-2003621 | Regelverstoß melden
Warum kann man denn überhaupt noch eine Streifenkarte (für Fahrräder) kaufen, wenn man damit kein Fahrrad mehr befördern darf?

01.09.2020 | 19:39
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Der richtige Ansprechpartner wäre hier die BEG (Bayerische Eisenbahngesellschaft). Denn diese sind für die Vergabe der jeweiligen Eisenbahn Leistungen zuständig. Ebenso wie die Preisgestaltung der Fahrkarten und was für was benötigt wird. Die Unternehmen, wie auch die Deutsche Bahn setzen nur das um was Ihnen vorgegeben wird.



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